News-Archiv aus dem Jahr 2005

31.12.2005

30.12.2005    Bundesbank erhöht den Basiszinssatz zum 01.01.2006
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2006 nun 1,37 % (bisher 1,17 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,37 % (bisher 6,17 %).

       

27.12.2005    Schuldenlexikon überarbeitet
Zwischen den Jahren haben wir unser Schuldenlexikon vollkommen überarbeitet, ergänzt und korrigiert. Das Schuldenlexikon umfaßt inzwischen 84 Begriffe von "Absonderung" bis "Zwangsvollstreckung". Kurz und knapp werden wichtige Begriffe rund um das Thema Schulden erklärt und viele weiterführende Informationen und Hinweise gegeben.

       

22.12.2005    Frohe Weihnachten allen Foren-Nutzern, Vereinsmitgliedern und Unterstützern
Die Redaktion des Forums und der Vorstand des Vereins Forum Schuldnerberatung e.V. wünschen allen Useren, Vereinsmitgliedern und Unterstützern eine frohe Weihnachten und ein frohes, gesundes, zufriedenes Jahr 2006!
Das Forum lebt vor allem durch all diejenigen, die sich durch ihre Beiträge in den Foren einbringen. Dafür bedanken wir uns, denn im letzten Jahr waren es immerhin fast 85.000 Beiträge.Besonders bedanken wir uns bei unserem Sponsor denUmkircher Network Diensten (UND). Aber auch bei all denjenigen, die durch ihre Mitgliedschaft im Verein oder eine Spenden dazu beigetragen haben, dass wir das Angebot des Forums weiterhin zur Verfügung stellen können. Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr und freuen uns über jede Unterstützung des Forums, sei es durch MitgliedschaftSpenden oder inhaltlichen Beiträge.

       

23.12.2005    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beruhen
Die Vollstreckung gegen einen rechtskräftig zur Zahlung verurteilten Schuldner ist verfassungswidrig, wenn das zu Grunde liegende Urteil auf der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 1905/02

       

20.12.2005    Deutscher Verein fordert sozialverträgliche Umgestaltung der Verbraucherinsolvenz
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge sieht in den geplanten Änderungen die Gefahr, dass zukünftig völlig mittellose Schuldner auf der Strecke bleiben. Nachteile für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind zu befürchten. 
Er fordert deshalb, dass die geplante Reform der Verbraucherinsolvenzordnung, wie schon nach bisher geltendem Recht, auch den so genannten masselosen Schuldnern weiterhin eine abschließende Restschuldbefreiung ermöglicht. Ebenso muss auch künftig gewährleistet sein, dass diese Menschen innerhalb von sechs Jahren schuldenfrei werden können. Auch der Schutz vor Zwangsvollstreckungen in dieser Phase soll für die mittellosen Schuldner wegfallen, was nach allen Erfahrungen z.B. eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt signifikant erschwert.
Der Deutsche Verein setzt sich deshalb für eine sozialverträgliche Neugestaltung der Verbraucherinsolvenzordnung ein, die sowohl eine abschließende Restschuldbefreiung und Vollstreckungsschutz für „masselose Fälle“ beibehält als auch für alle Überschuldete eine einheitliche Dauer der Wohlverhaltensperiode gewährleistet. Gleichzeitig muss durch eine Verfahrensvereinfachung eine Entlastung der Länderjustizhaushalte erreicht werden.
Aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Positionen zur Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens bietet der Deutsche Verein als Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit an, dass die beteiligten Akteure aus den Bereichen der Justiz- und Sozialministerien auf Länder- und Bundesebene, aber auch die Kommunen sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ggf. weitere relevante Akteure unter seinem Dach einForum zum Austausch und zur Kommunikation der verschiedenen Ansätze bilden. Ziel der Kooperation sollte es sein, einvernehmlich einen Vorschlag zu erarbeiten, der zu einer wirksamen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Ausgestaltung der Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldenbefreiungsverfahrens führt.  Pressemitteilung   Vorschlag Deutscher Verein

       

16.12.2005    Gläubigerbenachteiligung durch Wahl einer ungünstigen Steuerklasse
1. Hat der Schuldner vor der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gewählt, so kann er bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrags schon im Jahre der Pfändung so behandelt werden, als sei sein Arbeitseinkommen gemäß der günstigeren Lohnsteuerklasse zu versteuern.
2. Wählt der Schuldner nach der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse oder behält er diese für das folgende Kalenderjahr bei, so gilt dies auch ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht schon dann, wenn für diese Wahl objektiv kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05

       

15.12.2005    Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen kann bei der Kontenpfändung nicht mitgepfändet werden 
Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann. BGH, Urteil vom 08.11.2005, XI ZR 90/05

       

15.12.2005    Lookedup4you.de: Verbraucherlexikon für 12- bis 18-Jährige online
Die Verbraucherzentrale NRW hat sein Jugendmagazin für junge Verbraucher "CheckedU4You.de" um ein Lexikon - Lookedup4You.de - für junge Verbraucher erweitert. Zu neun Themenbereichen wird in rund 250 Begriffen gebündelt, was Jugendliche interessiert: Computer und Internet, Geld und Job, Reise und Fahren, TV und Musik, Körper und Gesundheit, Trends und Shopping, Sport und Fitness, Handy sowie Verbraucherrecht lauten die Rubriken, die durch Verbraucherfragen und -probleme navigieren.

       

15.12.2005    Sozialministerkonferenz zur Verbraucherinsolvenzänderung: Debatte um die Änderungen ist noch nicht beendet
Auf der 82. Konferenz der Ländersozial- und Arbeitsministerien vom 17. und 18. NOvember in Bremen war u.a. auch die geplante Änderung der Insolvenzordnung Thema. Die Konferenz fasste auf Antrag der Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einvernehmlich einen Beschluss, dass "die Debatte mit den bisherigen Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerien noch nicht beendet sein kann, um eine sozialverträgliche und wirtschaftlich tragbare Lösung für so genannte Null-Masse-Verfahren zu finden". Ausdrücklich wurde dabei die ressortübergreifende Einbeziehung der betroffenen Ministerien und der Praxisverbände in die Diskussion um Änderungen einzubeziehen und "im weiteren Verfahren insbesondere die Punkte „Einführung eines "treuhänderlosen Verfahrens“ sowie „Beibehaltung eines Vollstreckungsschutzes“ zu prüfen.  Protokollausschnitt

       

08.12.2005    ZKA-Empfehlung zum Guthabenkonto ist nicht rechtsverbindlich
Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte heute in einer Berufungsverhandlung fest, dass sich aus der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zur Einrichtung von „Guthabenkonten für jedermann“ kein einklagbarer Rechtsanspruch ableiten lässt. Die Sparkasse hatte in diesem Fall Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts eingereicht, das in der ZKA-Empfehlung und der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute ein abstraktes Schuldanerkenntnis zugunsten Dritter gesehen hatte und daraus den Anspruch des Klägers auf Einrichtung eines solchen Guthabenkontos ableitete.
Das OLG dagegen sah in der ZKA-Empfehlung keine rechtsverbindliche Grundlage, vielmehr sei hier der Gesetzgeber gefragt für eine gesetzliche Regelung zu sorgen. Damit liegt das Gericht auf einer Linie mit Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen, die seit Jahren Bürger bei Problemen mit der Einrichtung von Guthabenkonten unterstützen. „Wir stehen immer wieder vor der Situation, dass kein Kreditinstitut zur Einrichtung eines solchen Kontos bereit ist“, klagt Martina Steinmann vom Förderverein Schuldenberatung in Bremen.
Dabei sind das keine Einzelfälle, sondern einige tausend Bremer Bürger haben mit diesem Problem zu kämpfen. Gerade für ALG II Empfänger ist dies besonders problematisch, da das Fehlen einer Kontoverbindung ein absolutes Vermittlungshemmnis darstellt.
„Durch die zu erwartende Entscheidung des OLG wird noch einmal deutlich werden, dass die ZKA-Empfehlung das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht“, so Steinmann, jetzt sei der Gesetzgeber gefordert endlich eine rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, wie sie im Übrigen in anderen europäischen Staaten längst vorzufinden ist. Vorgesehener Verkündungstermin für das Urteil ist der 22. Dezember 2005.

       

02.12.2005    Schuldner muss nicht damit rechnen, dass Kreditvermittler seine Angaben unrichtig bzw. unvollständig weitergibt
Schildert ein Insolvenzschuldner dem Kreditvermittler seine finanzielle Situation zutreffend, unterschreibt eine Selbstauskunft und den Kreditantrag blanko und sagt der Kreditvermittler zu, die Formulare auszufüllen und an die Bank weiterzuleiten, so musste der Schuldner nicht damit rechnen, dass der Kreditvermittler seine Angaben unrichtig bzw. unvollständig weitergeben werde. 
AG Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2005, 145 IK 726/04

       

24.11.2005    SCHUA stellt Schuldenkompass 2005 vor
Zum dritten mal stellt die SCHUFA ihren Schuldenkompass vor. Als kontinuierlich angelegte Studie strebt der Schulden-Kompass eine verlässliche Informationsplattform zur Situation der privaten Ver- und Überschuldung in Deutschland an.
Als Ergebniss des aktuellen Schuldenkompasses stellt Rainer Neumann, Vorstandschef der SCHUFA fest: «Über alle Regionen und Altersklassen hinweg steigt die Zahl der Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen». Zwar habe sich auch die Kreditausfallquote von 2002 nach 2004 koninulierlich erhöht. „Die Ausfallquote ist aber nach wie vor niedrig und liegt meist deutlich unter 2,8 %“, sagt Rainer Neumann. Entsprechend dieser Entwicklung ist auch der Bestand an Menschen mit sog. "Negativmerkmalen" in der SCHUFA gestiegen. Besonders betrifft dies die Alterstufen der 25-29-Jährigen und der 45- bis 49-Jährigen.

       

10.11.2005    Insolvenz des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH ist als Regelinsolvenzverfahren abzuwickeln
Die Tätigkeit eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH ist als selbständige wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen. Er wird zwar nicht unmittelbar in eigenem Namen, in eigener Verantwortung, für eigene Rechnung und auf eigenes Risiko tätig. Der Gesellschafter haftet aber in großem Umfang für Forderungen, welche typischerweise bei einem selbständigen Unternehmer, nicht aber bei einem Verbraucher bestehen. Das trifft insbesondere gegenüber öffentlichen Gläubigern für rückständige Lohn- und Umsatzsteuer sowie für rückständige Sozialversicherungsbeiträge zu. BGH, Beschluss vom 22.09.2005, IX ZB 55/04

       

08.11.2005    Kein Zwei-Klassenrecht bei der Verbraucherinsolvenz: Experten lehnen die von den Justizministerien geplante Verjährungslösung für mittellose Schuldner ab.
Die diesjährige Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Kooperation mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich mit den aktuellen Überlegungen des Bundes- und der Landesjustizministerien zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts kritisch auseinander gesetzt. Einstimmiger Tenor am Ende der Veranstaltung: Schuldnerberater, Vertreter der Gläubiger, der Kommunen, der Landessozialministerien, der Verbraucherverbände, der Wissenschaft und der Insolvenzgerichte lehnen das Justizmodell für ein „treuhänderloses Entschuldungsverfahren“ ab. „Das Verbraucherinsolvenzverfahren stößt bei immer mehr Betroffenen und auch bei den Gläubigern auf Akzeptanz. Die Restschuldbefreiung zeigt überschuldeten Menschen nach langen, schwierigen Jahren endlich wieder eine Perspektive auf. Dies darf nicht ohne Not wieder zunichte gemacht werden“, so Marius Stark, Sprecher der AG SBV.
Die Tagung wurde genutzt, um aktuelle Alternativmodelle vorzustellen und zu diskutieren. Auch wenn die Alternativmodelle bei dem einen oder anderen Detail auseinandergehen, wohnt ihnen allen die Forderung inne, „dass wir im System bleiben, und ein grundsätzlich funktionierendes System nicht ohne Weiteres aufgeben dürfen“ (Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg).
 Presseerklärung der AG SBV

       

03.11.2005    Heiko Neumann scheidet aus der Redaktion aus
Auf dem jährlichen Treffen der Redaktion hat sich Heiko Neumann als Redateur des Forums Schuldnerberatung verabschiedet. Ihm ist es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, weiter in der Redaktion mitzuarbeiten. Heiko war unser "dienstältester" Redakteur und hat sich von Anfang an sehr für das Forum engagiert, besonders was die Steigerung des Bekanntheisgrades unter Kollegen wie Betroffenen angeht. Ohne ihn wäre der ein oder andere heutige Redakteur nicht auf das Forum gestoßen. Für dieses Engagement für und im Forum hat ihm die Redaktion gedankt und wünscht ihm für seine zukünftigen Aufgaben alles Gute und Erfolg. Heiko bleibt dem Forum als Praktiker erhalten

       

02.11.2005    Umfrage: InsO-Kostenstundung: Bleibt der Staat drauf sitzen?
Es gibt konkrete Planungen, das Verbraucherinsolvenzrecht zu ändern. Zukünftig soll es keine Stundung der Verfahrenskosten mehr geben. Nur wer in der Lage ist, die Kosten vorab aus eigener Kraft aufzubringen, soll in den Genuss eines regulären Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung gelangen. Alle anderen Schuldner bliebe nur der Weg über ein "Treuhänderloses Entschuldungsverfahren", das 8 Jahre dauert und in dem die Zwangsvollstreckung für jeden einzelnen Gläubiger möglich wäre. Grund für diese Pläne sind die angeblich hohen Kosten, die die Länder für die Stundungen dauerhaft aufbringen müssen. Zwar gibt es dafür weder Zahlen, Statisiken oder Erhebungen. Dennoch befürchten die Länder , dass sie wegen zu vieler masseloser Vefahren langfristig auf diesen Kosten sitzen bleiben. Wir wollen mit der Umfrage erfahren, ob solche Befürchtungen tendenziell richtig sind oder nicht.  Umfrage

       

02.11.2005    Angela Merkel bezeichnet Pläne zur Änderung der InsO als "unausgegoren"
In einem Schreiben vom 30.09.2005 hat die zukünftige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Anfrage vom 05.06.2005 der LAG SB Mecklenburg-Vorpommern an alle Bundestagsabgeordnete dieses Bundeslandes zur geplantes Reform der Insolvenzordnung geantwortet. U.a. führt Frau Merkel aus, dass die bisherigen Reformvorschläge aus Sicht der Union "unausgegoren" seien. Auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe - so Frau Merkel - "werden wir eine Diskussion über die notwendige Reform des Insolvenzrechts nicht führen, sondern einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Funktion und das Ziel der Verbraucherentschuldung weiter entwickelt, die praktischen Erfahrungen der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt und den Interesse von Schuldnern und Gläubigern gerecht wird." Abschließend betont Frau Dr. Merkel in ihrem Schreiben ausdrücklich, dass sie bei der Reform des Insolvenzrechtes die Erfahrungen der Schuldnerberatung berücksichtigen will.        

02.11.2005    Online Aktion "Recht auf Girokonto" beendet
Unsere Online-Aktion "Recht auf ein Girokonto" ist beendet. Insgesamt haben 645 User daran teilgenommen. Die Unterlagen werden wir in die Aktion der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) einbringen. Dort sind bisher 5.000 Postkarten eingegangen, die zusammen mit unseren Eingängen noch vor Weihnachten öffentlich dem Präsidium des Bundestages übergeben werden sollen.
Unsere Aktion gegen die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht für natürliche Personen werden wir weiter fortführen. Bitte nehmen Sie daran Teil!
 Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz        

25.07.2005    RTL II verteidigt Beraterserie «Endlich schuldenfrei» 
Der Münchner Privatsender RTL II hat seine Beratungsreihe «Endlich schuldenfrei» gegen Kritik von Vertretern deutscher Schuldnerberatungen verteidigt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme verweist der Sender darauf, dass die Situation der dargestellten Familien sich in Folge der Sendungen bereits verbessert habe. So hätten in einem Fall Gläubiger auf Forderungen verzichtet, ein Heizöllieferant habe sich auf Ratenzahlung eingelassen und beliefere die Familie wieder.
Der Sender reagierte mit seiner Erklärung auf Kritik von Schuldnerberatern des Caritas-Verbandes nach Ausstrahlung der ersten von vier Folgen in der vergangenen Woche. Die Sendung habe «ein völlig falsches Bild über das methodische Vorgehen in der Schuldnerberatung und die betroffenen Menschen» vermittelt. Dagegen betonte RTL II, die vierteilige Reihe mache deutlich, wie wichtig professionelle Beratung sei. Der Schuldenexperte, der die Betroffenen in der «Service-Doku» berät, stehe ihnen auch nach Abschluss der Dreharbeiten weiter zur Verfügung. Die Sendungen werden noch an den nächsten beiden Dienstagen um 21.15 Uhr ausgestrahlt.        

20.07.2005    In eigener Sache: Aufruf an SB-Stellen zur Erweiterung der Adressdatenbank 
Das Forum Schuldnerberatung betreibt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) seit rund drei Jahren die Adressendatenbank aller Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Die Daten dazu werden über die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, den Städten und Landkreisen erhoben und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsverbände weitergeleitet. Diese wiederum stellt sie uns zur technischen Aufbereitung, Veröffentlichung und Pflege zu Verfügung. Inzwischen gehört die Adressdatei zu den am meisten aufgerufenen Seiten unseres Angebots
Leider ermöglichen es die Daten nicht immer, dass eine Suche in jedem Fall mindestens eine Beratungsstelle als Ergebnis bringt. Beispielsweise kann die Suche für einen kleineren Ort das Ergebnis erbringen, dass keine Beratungsstelle gefunden wurde. In diesen Fällen wird auf eine Beratungsstelle in mehr oder weniger großer Entfernung verwiesen, die evtl. gar nicht zuständig ist. 
Diesen Zustand wollen wir beenden! Die Suche nach der richtigen Beratungsstelle wollen wir in Zukunft auch über die Postleitzahlen ermöglichen. Wir denken, dass es für den „normalen“ Nutzer am einfachsten ist, über die eigene Postleitzahl die zuständige Beratungsstelle zu finden.
Wir bitten deshalb alle Schuldnerberatungsstellen in Deutschland um Mithilfe ! Bitte meldet uns über das folgende Formular die einzelnen Postleitzahlen Eures Zuständigkeitbezirks:   Erhebungsformular. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, damit wir im Zweifel nachfragen können. In nächster Zeit werden wir die Schuldnerberatungsstellen auch anmailen, soweit die Mailadressen bekannt sind, und nochmals auf diese Aktion hinweisen. Wir würden uns im Interesse der Nutzer und der SB-Stellen freuen, wenn möglichst viele Stellen mitmachen.        

20.07.2005    Taurrus GmbH: Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage 
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nun wegen der besonderen Bedeutung des Falls Anklage gegen den Geschäftsführer der Taurrus GmbH, Thomas Sch., vor dem Landgericht Hannover erhoben. Mitangeklagt sind seine Ehefrau und Rechtsanwalt A. Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Wucher vorgeworfen. Sie sollen die Notlage verschuldeter Haushalte ausgenutzt und von mindestens 25 Hannoveranern bis zu 80.000 Euro kassiert haben - ohne dafür eine entsprechende Gegenleistung abzuliefern. Dass dieses Verhalten durchaus auch betrügerischen Charakter zeige, räumte der Anwalt des Angeklagten Sch. gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen vom 18.07.2005 ein und kündigte an, der "Aufklärung des Sachverhalts nicht im Wege" stehen zu wollen. 
Der Verteidiger des beteiligten Rechtsanwalts A. betonte, dass sein Mandant seine "Mandate völlig unabhängig bearbeitet und das immer zur Zufriedenheit seiner Kunden". Auch unterhalte er keine geschäftlichen Beziehungen mehr zum Angeklagten Sch. Dass Rechtsanwalt A. vor zwei Jahren selbst einmal als Geschäftführer der Taurrus GmbH fungiert habe, wertet er als "unglücklich für den Rechtsstreit". Noch unglücklicher dürfte es da sicher sein, dass besagte Herren aktuell beide zu je 50% Teilhaber an der im September 2004 gegründeten "Inso GmbH", Laatzen (AG Hannover, HRB 62122) sind.        

15.07.2005    Alle 20 Sekunden kommt der Kuckuck
Zahlungsschwierigkeiten deutscher Bürger haben immer mehr Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Folge. So wurde im vergangenen Jahr in Deutschland alle 20 Sekunden ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragt. Alle 30 Sekunden werde eine Eidesstattliche Versicherung (1.072.105 Fälle) abgenommen.
Das jedenfalls sind die Ergebnisse einer Auswertung von 1,5 Millionen Fällen durch Seghorn-Inkasso, die daraus eine "Vollstreckungslandkarte Deutschland" erstellten. Insgesamt wurden 2004 mit 3.632.881 Vorgängen bei den Amtsgerichten 3,3 Prozent mehr Vollstreckungssachen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen als 2003 registriert. Auf die Bevölkerung Deutschlands umgerechnet waren das im Durchschnitt 44 Zwangsmaßnahmen je 1.000 Einwohner. ... mehr"        

13.07.2005    Endlich schuldenfrei! Medienerfolg und massive Kritik
Am gestrigen Dienstag startete RTL II das erste Servicetainment-Format zum Thema Finanzen im deutschen Fernsehen: "Endlich schuldenfrei! - Mit Profis aus den Miesen" Insgesamt 1,42 Millionen Zuschauer schauten sich die erste Folge der vierteiligen Sendereihe an, davon 1,02 Millionen oder 9,2 % der werbemäßig wichtigsten Zielgruppe der 14-49jährigen. Dies gilt in Medienkreisen als sehr guter Marktanteil. Serviceentertainment im Bereich Finanzen wird nach Meinung der Experten die Zukunft in diesem Medienbereich gehören, etliche Nachahmersendungen werden wohl bald folgen
In der öffentlichen Kritik jedoch fiel die Sendung durch. Massive Kritik äußerte beispielsweise der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe und überschrieb seine Fernsehkritik mit "Peinlich und beschämend". Weiter führt der Kommentator aus: "Im so genannten Service-Doku-Bereich gibt es ein neues TV-Format: Ein Schuldnerberater und eine Expertin für Haushaltsführung wollen Menschen aus der Schuldenfalle helfen. Das ist ein ehrenvolles Anliegen. Allein die Machart erscheint bedenklich.
Tatsächlich musste eine völlig überschuldete Familie vor laufender Kamera die Hosen herunterlassen - finanziell, aber auch intellektuell gesehen. So kamen schließlich 44 000 Miese auf den Tisch. Auch die Einkünfte wurden offen gelegt, die Kinder kamen zu Wort und - völlig überflüssig! - zwei erzürnte Nachbarn. Dabei fiel nicht nur das böse Wort "asozial".
Das Ehepaar - der Vater arbeitslos, die Mutter mit 400-Euro-Job - hatte sich in seiner Not echte Hilfe erhofft. Die erhielten sie vor allem durch professionelle Verhandlungen mit den Schuldnern. Doch dafür mussten sie einen hohen Preis bezahlen: die öffentliche Bloßstellung! Die Berater wedelten derweil heftig mit dem erhobenen Zeigefinger, tadelten mangelnde Kooperationsbereitschaft sowie das teure Hobby des Vaters, entdeckten die Ursachen der Malaise in einer heiklen Kindheit und sprachen der Familie kopfschüttelnd jegliches Zahlenverständnis ab.
Mahnend erteilten sie jede Menge Allerweltsratschläge (Sparlampen, Kühlschrank auf 2 stellen, duschen statt baden), überreichten ein Sparschwein und besorgten einem der Kinder eine Beschäftigung (für 5 Euro im Monat). Ob und wann die Familie von ihren Schulden herunterkam, blieb offen. Einfach peinlich und beschämend!"        

08.07.2005    Gebührenerhöhungen für Problemkunden: Naspa kein Einzelfall!
Offenbar ist nicht nur die Nassauische Sparkasse auf die Idee gekommen, die Kontoführungsgebühren für "Problemkunden" drastisch zu erhöhen. Die Volksbank Willich hat schon zum April 2005 die Gebühren für solche Kunden erhöht und dabei noch kräftiger hingelangt.
Der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) liegt ein Schreiben der Volksbank vom 10.02.2005 an eine Kundin vor, die Arbeitslosengeld II bezieht. Darin heißt es: "die Kontoausführung, die wir bisher zu einem Festpreis zur Verfügung gestellt haben, können wir zukünftig aufgrund des Mehraufwandes an Ihrem Konto nicht mehr anbieten. Aufgrund von Pfändungen, Negativmerkmalen oder aus anderen Gründen ist ein erheblicher Mehraufwand als beim Standardkonto vorhanden. Wir haben Sie dafür Verständnis, dass wir zukünftig nach dem Verursacherprinzip die Kosten verteilen werden. Demnach werden wir ab dem 1. April 2005 eine Pauschale in Höhe von 35,- € monatlich zusätzlich berechnen um den Aufwand zu bepreisen." Die Grundgebühr für ein Standardkonto kostet lt. Preisaushang derzeit 4,50 € monatlich.
Das Forum Schuldnerberatung fragt: Handelt es sich hier um einen allgemeinen Trend oder nur um zwei Einzelfälle? Haben User unseres Forums mit ihrer Bank oder Sparkasse ähnliches erlebt?
Bitte mailen Sie uns, wenn Ihre Bank oder Sparkasse aus ähnlichen Gründen die Gebühren für Ihr Girokonto erhöht haben. Gebührenerhöhungen. Auch für die Zusendung entsprechender Schreiben an Kunden wären für uns sehr interessant. Unsere Adresse lautet: Forum Schuldnerberatung, Postfach 21 37, 07307 Saalfeld oder per Fax an unsere Faxnummer 01212-5-719-57-351.        

07.07.2005    Blamabel: Fehler der Naspa bei der Gebührenerhöhung für Problemkunden
So titelt die Frankfurter Rundschau (FR) in einem Kommentar zu den Fehlern der Naspa bei der Gebührenerhöhung für "Problemkunden". Wohl offensichtlich im Hauruck-Verfahren und ohne über genaue Kriterien, wer "Problemkunde" ist, zu verfügen, wurden 19.000 Kunden per Bankauszug darüber informiert, dass die Kontoführungsgebühren ab dem 01.07.2005 drastisch angehoben werden.
Rund ein Drittel dieser Kunden wurden zu Unrecht als "problematisch" eingestuft . Das räumte der Vorstand auf Druck von Verwaltungsratschef Hildebrand Diehl ein. Schuld sei (wer sonst?) der Computer: Erst nachträglich habe sich herausgestellt, dass die EDV "in undifferenzierter Art und Weise" gearbeitet habe, so der Vorstandsvorsitzende der Naspa, Jens Fischer. 
Den Fehler gerade biegen müssen jetzt die Sachbearbeiter in den Naspa-Filialen. Ganz ohne EDVr prüfen diese jetzt "individuell" per Hand jeden Fall.
Die FR kommentiert die Gebührenerhöhung: "Fraglich bleibt, wen die Naspa mit den hohen Gebühren treffen will - und wen sie tatsächlich trifft. Kunden, die in der Nähe des Betrugs agierend ungedeckte Schecks ausstellen, wird eine Bank besser durch Kündigung los. Was aber ist mit Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen? Auch sie haben ein Anrecht auf ein Konto, das ihnen Privatbanken oft genug verweigern." Und weiter: "Die Sparkassen sollen nicht mit Blick auf den maximalen Profit agieren - sondern das Gemeinwohl im Auge haben. Tun sie das nicht, machen sie sich überflüssig."        

04.07.2005    Naspa bittet zur Kasse
Die Nassauische Sparkasse (Naspa), eine der größten Sparkassen in Deutschland mit Sitz in Wiesbaden, hebt die Girokontengebühren für sogenannte Problemkunden drastisch an. Wer kein Geld hat, muss in Zukunft richtig zahlen; Die Gebühr steigt vom 01.07.2005 an von 4,50 Euro auf 20 Euro im Monat. Grund sei der erhöhte Verwaltungsaufwand bei diesen Konten wegen Überziehungen, Pfändungen oder nicht gedeckten Überweisungen. Die Inhaber wurden nur mit einem Hinweis auf ihren Kontoauszügen informiert.
       

04.07.2005    Bundesbank passt Basiszinssatz zum 01.07.2005 an
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2005 nun 1,17 % (bisher 1,21 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,17 % (bisher 6,21 %).
       

28.06.2005    Online beim Forum Schuldnerberatung: Pfändungsrechner zur neuen Lohnpfändungstabelle
Pünktlich vor Inkraftreten der neuen Lohnpfändungstabelle gehen wir mit einem Pfändungsrechner online. Auf unserer Seite zur Lohnpfändungstabelle steht ab sofort als neuer Service für unsere Nutzer ein Pfändungsrechner zur Verfügung, mit dem man den Pfändungsbetrag genau ermitteln kann. Grundlage ist die ab dem 01.07.2005 geltende Lohnpfändungstabelle.   Online-Pfändungsrechner
       

28.06.2005    Reform der Insolvenz für Verbraucherschuldner und ehemals Selbstständige wird konkreter
In einem Treffen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums (BMJ), des Bundesfamilienministeriums und der AG SBV am 20.06.2005 in Berlin, wurde deutlich, dass die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (BLAG) der Justizministerkonferenz am Entschuldungsverfahren für masselose Schuldner, dass im übrigen für alle natürlichen Personen gelten werde, festhalten wird. Andere Modelle seien dort derzeit aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht durchsetzbar. Das BMJ erklärte sich zwar bereit, die massiven Bedenken der Schuldnerberatung und die erwarteten starken Belastungen der Gerichte bei fehlendem Vollstreckungsschutz noch einmal in der BLAG-Sitzung anzusprechen, die Diskussionsbereitschaft werde aber als äußerst gering eingeschätzt. 
Für die "eigentliche" Reform der Verbraucherinsolvenz ist vorgesehen, dass die Verfahrenskostenstundung ersatzlos wegfällt. Allerdings halte man nicht mehr an einer 10%-igen Mindestquote fest. Dies werde zu dem Effekt führen, dass sich die Mehrzahl der Schuldner die Verfahrenkosten ansparen oder aus anderen Quellen besorgen werden und dass das Entschuldungsverfahren von kaum jemandem in Anspruch genommen werde. Der Rohentwurf eines Gesetzestextes werde nach Abschluss der Beratungen in der BLAG voraussichtlich im Oktober oder November veröffentlicht.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals auf unsere Online-Aktion gegen die geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz hin.   Online-Aktion
       

28.06.2005    Jedermannkonto: Sparkasse wird verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto einzurichten Das Landgericht Bremen hält die ZKA-Selbsverpflichtung für bindend und verurteilte die Sparkasse Bremen zur Einrichtung eines Guthabenkontos (Urteil vom 16.06.2005, Az.: 2-O-408/05). Nach Meinung des Gerichts geht die "freiwillige" Selbstverpflichtung der Banken "über eine symbolische Bedeutung weit hinaus". ... "Die Freiwilligkeit bezieht sich lediglich auf die Freiwilligkeit, eine bindende Regelung festzulegen. Nur aufgrund der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft hält es der Gesetzgeber derzeit nicht für erforderlich, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Durch Auslegung der §§ 133,157 BGB ergibt sich das Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter. Begünstigter dieses abstrakten Schuldversprechens zugunsten Dritter ist gemäß der Selbstverpflichtung "Jedermann".  Urteil des Landgerichts Bremen vom 16.06.2005
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die Online-Postkartenaktion des Forumsfür eine gesetzliche Regelung des Girokontos für jedermann hin:   Online-Aktion        

23.06.2005    Bundesjustizministerium stellt Änderungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht vor 
Das Bundesministerium der Justiz hat in einem Referentenentwurf Änderungen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts an die Justizverwaltungen der Länder und die beteiligten Kreise versandt. "Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige Unternehmer besser abgesichert werden als bisher", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, soll deutlich verbessert werden. Dann sind Versicherungen von Selbstständigen genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten."  Zur Pressemitteilung des BMJ        

21.06.2005    Neuer Schuldenratgeber online
Im Rahmen der 6. bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung wurde auf einer Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums die neue Internetseite www.meine-schulden.de der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Internetangebot bietet Ratsuchenden erste Informationen im Umgang mit Ihren Schuldenproblemen und besteht aus einem Informations-, Service- und Ratgeberteil. Im Infoteil werden Betroffene systematisch durch die Regelungen rund um das Thema Entschuldung geführt. Der Ablauf eines Schuldenregulierungsprozesses und des Verbraucherinsolvenzverfahrens werden ebenso dargestellt wie viele praktische Hinweise, was Gläubiger dürfen und was eben auch nicht. Haben Betroffene ein konkretes Anliegen, können sie im Ratgeberteil auf der rechten Seite der Website nachschauen. Dort werden typische Fragen aus der Schuldnerberatung beantwortet und erste Tipps im Umgang mit Geldproblemen gegeben. Im Serviceteil finden sich zahlreiche Musterbriefe sowie eine Suchabfrage zum Auffinden der nächsten Schuldnerberatungsstelle. Der Ratgeber wurde von der BAG-Schuldnerberatung gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium entwickelt. Als kompetente Kooperationspartner unterstützten das Forum-Schuldnerberatung (Musterbriefe, Tabellen, Adressdatenbank), die Koordinierungsstelle Schleswig-Holstein (Glossar) und das Schuldnerfachberatungszentrum Mainz (Ratgeber) sowie viele SchuldnerberaterInnen aus der Praxis und Prof. Dr. Dieter Zimmermann von der Ev. Fachhochschule Darmstadt dieses Projekt maßgeblich.        

16.06.2005    Das Neueste zur InsO-Novellierung
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich am 8. Juni auf ein "Eckpunktepapier" verständigt. Dieses soll der Justizminister-Konferenz vorgelegt werden, um es dann zu einem Gesetzentwurf weiter auszuarbeiten. 
Inhaltlich ist eine große Mehrheit der Länder und das BMJ für ein eigenständiges Entschuldungsverfahren für die masselosen Schuldner. Materiell-rechtlich soll es nicht um eine bloße Verjährung der Forderungen/Titel gehen. Das Entschuldungsverfahren soll per Gerichtsbeschluss beginnen und enden. Die Insolvenzberatung soll in dem Verfahren eine wichtige Rolle spielen. 
Es ist mit einem Gesetzesentwurf bis Ende 2005 zu rechnen; realistisch ist, dass die neue Regelung zum 1.1.2007 in Kraft treten kann.        

13.06.2005    Aktionswoche Schuldnerberatung in Berlin eröffnet.
Start der Postkartenkampagne zum Girokonto für jedermann! 

Heute wird in Berlin die diesjährige Aktionswoche Schuldnerberatung unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt eröffnet. 
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) rückt mit ihrer diesjährigen Aktionswoche den Menschen hinter den Schulden in den Mittelpunkt. Gerade in der gegenwärtigen Diskussion ist es wichtig, das individuelle Schicksal überschuldeter Menschen wieder ins Bewusstsein zu bringen. Im Rahmen der Akti-onswoche wurden von Schuldnerberatungsstellen im gesamten Bundesgebiet Gespräche mit Betroffenen geführt. Sie zeigen eindringlich die schlimmen Folgen von Überschuldung für die Betroffenen.  Interviews mit Betroffenen
Eine weitere Aktion, die mit der Aktionswoche beginnt, ist eine Postkartenkampagne "Der Mensch hinter den Schulden braucht neben der Menschenwürde ein Girokonto! Mit dieser bundesweiten Postkartenaktion wird die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Recht auf ein Girokonto für Jedermann gesetzlich festgeschrieben wird, nachdem sich alle bisherigen Bemühungen als wirkungslos die Selbstverpflichtung der Banken halbwegs ausreichend umzusetzen als wirkungslos erwiesen haben.Das Forum Schuldnerberatung unterstützt diese Kampagne mit einer weiteren Onlineaktion:  Gesetzliches Recht auf ein Girokonto! Wir rufen alle User des Forums auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen.        

12.06.2005    Schufa will Kleinschuldner milder behandeln
Die Wirtschaftsauskunftei will nach eigenen Angaben unter bestimmten Bedingungen künftig darauf verzichten, säumige Kleinschuldner in ihr berüchtigtes Register einzutragen. Wenn ein Kreditnehmer eine Summe von unter 1000 Euro nicht zurückzahlt, wird die Schufa ihn künftig zunächst anschreiben. Danach hat er einen Monat lang die Möglichkeit, die Summe doch noch zu begleichen.    ... mehr        

08.06.2005    Stellungnahmen zur geplanten Abschaffung der Verbraucherinsolvenz für "masselose" Schuldner
Die geplante Reform des Verbraucherinsolvenz, die eine Abschaffung des Insolvenzverfahrens für "masselose" Schuldner vorsieht wird von Seiten der Schuldnerberatung zunehmend abgelehnt. Im Mittelpunkt der Kritik steht vor allem der fehlende Vollstreckungschutz während der Entschuldungsphase: "Sollte es so kommen, würde damit die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neustart gerade für die besonders schlimm betroffenen Personenkreise faktisch abgeschafft ... und damit jede Chance auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt oder eine Normalisierung des Familienlebens vereiteln." so aus einer Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsverbände (AG SBV). Folgende Stellungnahmen liegen uns als PDF-Dateien bisher vor: 
Eine Übersicht über die wichtigsten Dokumente, Materialien und Stellungnahmen zur Verbraucherinsoreform 2004/2005 finden sie in unserer neuen Rubrik:   Materialien zur Insoreform 2004/2005        

07.06.2005    Verbraucherinsolvenz vor der Abwicklung ! Forum Schuldnerberatung ruft zu Online-Aktion auf
Derzeit wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten. Im Mittelpunkt steht dabei u.a. die Abschaffung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für die sogenannten "masselosen" Verfahren. Für diesen Personenkreis ist ein "Entschuldungsverfahren" in Form einer achtjährigen Verjährungsfrist geplant. Während dieser Zeit soll den Gläubigern allerdings die Einzelzwangsvollstreckung möglich sein. Alle anderen Schuldnern bleibt ein Verbraucherinsolvenzverfahren möglich, sofern sie die Kosten des Verfahrens selbst aufbringen können und mindestens 10% der Forderungen innerhalb einer Frist von vier Jahren zurückführen können. 
Geplant ist also ein Zwei-Klassen-Recht für Verschuldete. Hiergegen wendet sich unsere Aktion. Das Forum Schuldnerberatung fordert: Das Recht auf eine zweite Chance durch eine Entschuldung muss für alle Betroffenen gleichermaßen erhalten werden! Wir sind deshalb gegen die Abschaffung des Verbraucherinsolvenzverfahren für Bedürftige
Wir rufen alle auf, die sich dieser Forderung anschliessen können, sich an unserer Online-Aktion, die an die Initiative der Kolleg(innen) aus Hannover und Umgebung auf dem evangelischen Kirchtag und der LAG Schuldnerberatung Berlin anschließt, zu beteiligen. Das Ergebnis werden wir den verantwortlichen Politikern im Bund und in den Ländern im Herbst dieses Jahres präsentieren.    Online-Aktion gegen geplante Reform der Verbraucherinsolvenz!        

07.06.2005    Rahmenbedingungen verbessern: Die Kultur der 2. Chance. Leitfaden für Restarter erschienen
Erstmalig ist ein umfassender Leitfaden für den Restart nach der Pleite erschienen. Der von der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft erarbeitete Leitfaden „Die 2. Chance - Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite“ soll aufmerksam machen auf Hürden, aber auch Möglichkeiten eines Restarts nach einer gescheiterten ersten Selbstständigkeit. Hierdurch soll auch die Gefährdung von Restarts aufgrund von Planungsfehlern reduziert werden.  Leitfaden für Restarter        

27.05.2005    Erstattungspflicht von Inkassokosten durch den Schuldner
Bei der Prüfung von Forderungsaufstellungen fällt immer wieder die Position der Inkassokosten auf. Unsicherheit besteht, ob die Inkassokosten überhaupt erstattungsfähig sind. Bejaht man dies, ist fraglich, in welcher Höhe Inkassokosten angesetzt werden können. Darüber hinaus ist unklar, ob neben Inkassokosten die Gebühren für einen Rechtsanwalt und /oder Mahnkosten geltend gemacht werden können. Dieser Beitrag kann hierzu keine eindeutige Antwort geben, da in der Rechtsprechung und Literatur diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. 
Das Schuldnerfachberatungszentrum der Universität Mainz (SFZ) hat eine ausführliche Abhandlung zu diesem Themenbereich verfassen lassen.   Abhandlung von RA Heilmann zu Inkassokosten        

27.05.2005    Abkürzung der Wohlverhaltensperiode und vorzeitige Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren 
Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlusstermin erteilt werden, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. BGH vom 17.03.2005, Az. IX ZR 214/04 (Quelle: jurion.de)        

25.05.2005    Bundesfamilienministerium veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Schuldnerberatung auf Grundlage des SGB II
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine "Handlungsempfehlungen für Arbeitsgemeinschaften und optierende kommunale Träger für die Gewährung von Schuldnerberatung auf Grundlage des SGB II" veröffentlicht. Sie können im Forum als PDF-Datei (36 KB) heruntergeladen werden:   Handlungsempfehlungen        

25.05.2005    AG SBV zieht Bilanz
Seit nunmehr 10 Jahren (April 1995) haben sich die verantwortlichen Vertreter/innen der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände sowie der BAG Schuldnerberatung zur Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zusammengeschlossen. Zu diesem „Jubiläum“ wurde eine Leistungsbilanz erstellt in der die Aktivitäten der AG SBV zwischen 1995 und 2005 skizziert werden.  Leistungsbilanz der AG SBV        

24.05.2005    Ethikbank führt "Mikrokonto" als Girokonto für jedermann ein
Erstmals hat eine deutsche Bank ein Produkt eingeführt, dass sich ausdrücklich an überschuldete Menschen wendet: Das sog. "MikroKonto" der Ethikbank aus Eisenberg in Thüringen.
Das MikroKonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis für alle Betroffenen. Allerdings setzt die Ethikbank einige Hürden für das ausschließlich Online zu führenden Konto auf. So ist Voraussetzung , dass die finanziellen Probleme durch einePrivatinsolvenz oder eine außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern gelöst wurden. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen einer Schuldnerberatungsstelle oder Gerichtsbeschlüsse nachzuweisen. "Führt der Kontoinhaber das MikroKonto nicht ordnungsgemäß, wird die EthikBank das Konto ordentlich oder außerordentlich kündigen. Das ist zum Beispiel bei Überziehungen, Rücklastschriften oder Pfändungen der Fall." Schließlich wird eine pauschaleKontoführungsgebühr von 7,50 Euro monatlich erhoben, in der allerdings alle kontoüblichen Leistungen enthalten sind.
Näheres zu dem Konto auf der   Homepage der EthikBank. Aufschlussreich auch das   Interview mit der Pressesprecherin der EthikBank    Kommentar.        

24.05.2005    Zwischenbericht des BMJ zur Insoreform
Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen "Zwischenbericht zu einer Reform der Verbraucherentschuldung" veröffentlicht, der die Diskussionen und Vorschläge zur Veränderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zusammenfassend darstellt. Dies Papier war auch Grundlage des ersten Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), die am 13. April getagt hat. Die Mehrheit der Ländervertretungen muss sich in der Sitzung für eine "Verjährungslösung" ausgesprochen haben. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden:  Zwischenbericht Verbraucherinsolvenzreform

       

24.05.2005    AG SBV startet Postkartenaktion zum "Girokonto für jedermann"
Mit der bundesweiten Aktionswoche (13. bis 17. Juni 2005) starten die Verbände der AG SBV auch eine Postkartenaktion. Die Postkarten mit dem Layout des Aktionsplakates sollen mit dem Motto der Aktionswoche „Der Mensch hinter den Schulden - braucht ... !“; auf der Rückseite mit dem Zusatz „neben der Menschenwürde – ein Girokonto“ gedruckt werden. Sie sollen mit Beginn der Aktionswoche an Ratsuchenden mit der Bitte um Unterstützung ausgegeben werden. Die Postkarten sollen dann in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion im Herbst dem dann neuen Präsidenten/in des Deutschen Bundestages überreicht werden. Näheres auch unter www.der-mensch-hinter-den-schulden.de.

       

22.05.2005    Düsseldorfer Tabelle 2005 
Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.07.2005 geändert. Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.  Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2005   Pressemitteilung des OLG Düsseldorf mit näheren Erläuterungen

       

22.05.2005    Verbraucherinsolvenz - für Arme bald ein Recht zweiter Klasse ?
Der Arbeitskreis Schuldnerberatung Hameln, Hannover und Hildesheim ruft zu einer Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht auf.
Die Bundesregierung plane, so der AK, eine Reform des Verbraucherinsolvenzrechts - zu Lasten von kinderreichen Familien, Alleinerziehenden und Armen. Das Verfahren soll zukünftig nur noch Menschen offen stehen, die ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen erzielen.
Schuldnerberater/-innen aus Hameln, Hannover und Hildesheim wollen den Kirchentag in Hannover (25.-29.5.2005) nutzen, über diese Entwicklung Öffentlichkeit herzustellen. Ziel ist es, unter den Besuchern des Kirchentages 3.000 Unterschriften für eine Resolution zu sammeln, die durch die Veranstalter den Medien zugänglich und den Adressaten zugestellt wird. "Wir brauchen Ihre und Eure Unterstützung: Unterschreiben Sie die Kirchentagsresolution am Stand des AK Schuldnerberatung Hameln, Hannover, Hildesheim (Markt der Möglichkeiten, Halle 6, K 47). Holen Sie am Stand des Arbeitskreises Schuldnerberatung Unterschriftenlisten, sammeln Sie Unterschriften auf dem Kirchentag und geben Sie sie uns bis Samstag 28.5., 17:00 zurück. Die Resolution und Unterschriftenliste kann man auch hier runterladen:   Resolution

       

28.04.2005    Helpline - Schuldnerberatung über Chat und Mail
Der Caritasverband Mainz e.V. bietet eine virtuelle Anlaufstelle für Ratsuchende mit finanziellen Sorgen an. Mit diesem innovativen Beratungsmodell will die Caritas auf die verändernden Kommunikationsformen reagieren und ein zukunftsorientiertes Netzwerk psychosozialer Hilfe und Informationen zur Selbsthilfe zur Verfügung stellen. Wichtiger Bestandteil der Helpline ist dabei die wöchentlich stattfindende Orientierungsberatung über Chat, die in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Schuldnerberatung und anderen sozialen Themenbereichen angeboten wird. Die Vermittlung von passenden Informationen und Adressen steht dabei im Vordergrund. Spezielle Themen wie zum Beispiel "Hartz IV" oder "Menschen in Notsituationen" werden moderiert in so genannten Themenchats bearbeitet. Für komplexere Fragestellungen bietet die Helpline Termine für Einzelchats und Beratung über E-Mail an.
Helpline ist ein Projekt des Caritasverbandes Mainz (unter der Projektleitung von Stefan Roth) in Zusammenarbeit mit Studierenden und Prof. Hans-Joachim Gehrmann von der staatlichen Fachhochschule in Darmstadt. Die Softwarelösung wurde von der Firma beranet in Berlin zur Verfügung gestellt, die bundesweit insgesamt 226 Beratungsstellen mit Ihren Online-Beratungsmodulen versorgt und unter ein umfassendes und deutschlandweit führendes Portal für Ratsuchendeanbietet .        

28.04.2005    BGH: Zum Nachweis einer unerlaubten Handlung durch den Vollstreckungsbescheid
In einer Entscheidung vom 05.04.2005 hat der Bundesgerichtshof nun endgültig klargestellt, dass durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO nicht geführt werden kann (BGH, Beschluß vom 5. April 2005 - VII ZB 17/05). Unter anderem führt der BGH in seinem Beschluss aus, dass im gerichtlichen Mahnverfahren keine richterliche Überprüfung des Anspruchgrundes erfolge und verweisst die Frage, ob der Anspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhe, sei nicht im Vollstreckungsverfahren zu klären. Vielmehr müsse der Gläubiger vor dem Prozeßgericht eine entsprechende Feststellungsklage erheben.  Beschluss des BGH
Kurzkommentar: Diese Entscheidung hat sicherlich zukünftig eine weitreichende Bedeutung für betroffene Schuldner und die Schuldnerberatung. Zum einem ist zu hoffen, dass zukünftig Mahnbescheide mit der Anspruchsbegründung "unerlaubte Handlung" durch die Mahngerichte zurückgewiesen werden. Gegen entsprechende Pfändungsbeschlüsse, die auf Antrag des Gläubigers eine erweiterte Pfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO zulassen, müssten sich auf der Grundlage dieses Beschlusses erfolgsversprechend abändern lassen. Nicht zuletzt dürfte analog dieses Beschlusses Anmeldungen entsprechender Forderungen nach § 174 Abs. 2 InsO nicht mehr möglich sein bzw. es müssten weitere Tatsachen vom Gläubiger anzugeben sein, was in den meisten Fällen schwerlich möglich sein dürfte.

       

28.04.2005    Obliegenheit des Unterhaltsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche seiner minderjährigen Kinder ein Verfahren der Privatinsolvenz einzuleiten
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen seiner minderjährigen Kinder durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. 
Zwar hatte der Senat auf der Grundlage der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern schon in der Vergangenheit stärkere Anstrengungen des Unterhaltsschuldners für zumutbar gehalten und von ihm z.B. einen Orts- oder Berufswechsel verlangt, wenn er seine Unterhaltspflicht nur auf diese Weise erfüllen kann. Allerdings hatte es der Senat bislang stets abgelehnt, den Unterhaltsansprüchen einen allgemeinen Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, weil es dem Unterhaltsschuldner nicht zumutbar ist, durch seine Unterhaltszahlungen immer tiefer in Schulden zu geraten. Mit Einführung der Möglichkeit einer Verbraucherinsolvenz ist es dem Unterhaltsschuldner nun aber möglich, den ungeschmälerten Unterhalt zu zahlen und zugleich nach Ablauf von sechs Jahren seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Befreiung von seinen sonstigen Schulden zu erreichen.
Der Senat hat deswegen entschieden, daß einen Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft, wenn dieses Verfahren geeignet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen seiner minderjährigen Kinder Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen.  Urteil vom 23. Februar 2005 XII ZR 114/03

       

21.04.2005    Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt 
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 22, S. 1055). Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 1. Juli 2005.
Die Regelbeträge gem. § 1612a BGB sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Regelbeträge ab dem 01.07.2005 betragen:

Alte BundesländerNeue Bundesländer
1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs)
204,-- Euro (bisher 199,-- Euro)188,-- Euro (bisher 183,-- Euro)
2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs)   
247,-- Euro (bisher 241,-- Euro)228,-- Euro (bisher 222,-- Euro)
3. Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahr)291,-- Euro (bisher 284,-- Euro)269,-- Euro (bisher 262,-- Euro)

       

12.04.2005    GEZ-Gebührenbefreiung neu geregelt
Zum 01.04.2005 haben sich nicht nur die Fernsehgebühren der GEZ erhöht (auf 17,03 Euro/Monat), sondern auch die Zuständigkeiten der Gebührenbefreiung und deren Voraussetzungen geändert.
Für die Befreiung, die ausschließlich auf Antrag gewährt wird, sind nicht mehr die Kommunen zuständig, sondern die GEZ selbst.
Ein entsprechendes Antragformular kann hier heruntergeladen werden:   Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung . Voraussetzungen für die Befreiung sind u.a., Leistungsbezug nach SGB II, XII bzw. Schwerbehinderung.  Nähere Informationen zum Berechtigtenkreis. Demnach sind offensichtlich Geringverdiener von der Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen worden.        

08.04.2005    OLG Karlsruhe: Unlautere Gewinnmitteilungen sind strafbar
Dies hat jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden. Einem 43-jährigen Unternehmer und einem 46-jährigen Rechtsanwalt wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen, als verantwortlich Handelnde bzw.Rechtsberater einer in Deutschland ansässigen GmbH gemeinsam mit anderen Tatbeteiligten über ausländische Briefkastenfirmen die Versendung von 3 Millionen Gewinnmitteilungen (Versprechung u.a.: „Koffer voller Bargeld“) veranlasst zu haben. Diesen sei entweder ein Katalog oder aber eine hochpreisige Mehrwertdienst-Rufnummer beigelegt gewesen, wobei die Auszahlung des Gewinns an eine fernmündliche Rückmeldung oder an eine Warenbestellung gekoppelt gewesen sei. Eine Auszahlung des Versprochenen sei jedoch nicht erfolgt und von vornherein auch nicht vorgesehen gewesen. Die gerichtliche Durchsetzung des Gewinnanspruchs sei nicht möglich ge-wesen, weil als Gesellschafter der in Deutschland ansässigen GmbH nur im Ausland registrierte Briefkastenfirmen ohne eigene Büroorganisation fungiert hätten. Außerdem liegen den Beschuldigten mehrere Vergehen der Steuerhinterziehung zur Last, weil sie die Gewinne aus den Geschäften der GmbH in Höhe von etwa fünf Millionen Euro im Inland nicht ordnungsgemäß versteuert hätten. 
Wie die Strafkammer zuvor hat auch der Senat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens den Verdacht einer neben Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorliegenden strafbaren Werbung nach § 4 UWG a.F. (jetzt: § 16 UWG n.F.) bejaht. Die Gewinnmitteilungen hätten nämlich wissentliche unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse enthalten, wobei beide Beschuldigten in der Absicht gehandelt hätten, durch den Inhalt und die Art der Gewinnmitteilung den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.04.2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05        

05.04.2005    Rechtsdienstleistunggesetz: Anwaltsmonopol soll gelockert werden 
Die Diskussion um das Rechtsdienstleistungsgesetz, dass das alte Rechtsberatungsgesetz ablösen soll, geht in eine neue Phase. Am 30.03.2004 wurde von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Referentenentwurf des Gesetzes vorgestellt. Im Gegensatz zum bisherigen Diskussionsentwurf vom September 2004 soll die gerichtliche Vertretung in Rechtsfragen weiterhin im Wesentlichen den Anwälten vorbehalten bleiben. In allen Gerichtsverfahren, in denen nicht ohnehin Anwaltszwang besteht, sollen lediglich Familienangehörige, Beschäftigte der Prozesspartei oder unentgeltlich tätige Volljuristen als Vertreter fungieren dürfen.
Außergerichtlich dagegen soll sich mehr ändern: So darf eine kostenlose Rechtsberatung im Prinzip immer erbracht werden - das gilt für die Beratung im Familien- und Freundeskreis (die bislang eine Ordnungswidrigkeit darstellt) und für die Rechtsberatung etwa durch Vereine oder Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Um die Qualität der Beratung außerhalb des Privatbereichs zu gewährleisten, muß sie zumindest unter "Anleitung" eines Volljuristen erfolgen. Weiter erlaubt werden sollen zudem allen Berufsgruppen die Rechtsberatung als Nebenleistung. Beispielsweise dürfen Architekten ihre Kunden künftig über Fragen des Baurechts beraten.
Wo es sich bei Rechtsdienstleistungen nicht lediglich um Nebenleistungen handelt, wird die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe zulässig.Unternehmensberater, Architekten oder Ärzte könnten also beispielsweise Bürogemeinschaften mit Anwälten bilden. Auch das bislang unzulässige Einschalten eines Anwalts durch einen Architekten, um baurechtliche Fragen zu klären, wird legalisiert. Grundlegend neu ist eine eingeschränkte Vertretungsbefugnis von Inkassounternehmen im gerichtlichen Mahnverfahren. Bislang mussten sie für jeden Mahnbescheid einen Anwalt einschalten. 
Schon in der Stellungnahme der AG SBV zum Diskussionsentwurf wurde kritisiert, dass die Legalisierung der bisherigen Zwischenschaltung von Anwälten in der gewerblichen Schuldenregulierung "mit dem nicht (mehr) vorgesehenen … Schutzinstrumentarium gegen unqualifizierte Rechtsdienstleistungen in unakzeptabler Weise die Ausbreitung gewerblicher unseriöser Schuldenregulierer, die mit überschuldeten Menschen - nachweisbar - Geschäfte machen." fördert und fragt: "Was bringt die öffentliche Warnung und die - leider notwendige - Kampagne des Bundeskriminalamtes zusammen mit den Landeskriminalämtern, den Verbraucherzentralen und den öffentlichen Schuldnerberatungen zur Bekämpfung von unseriösen Kreditvermittlern und "Finanzsanierern", und was bringen die deutlichen Warnhinweise im aktuellen "Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2004" vor den negativen Folgen einer übereilten Deregulierungsoffensive, wenn gleichzeitig Bundesgesetze Schlupflöcher für diese "Finanzsanierer" eröffnen?".   Erläuterungen des BMJ zum vorgelegten Referentenentwurf   Referentenentwurf        

04.04.2005    Bundesverband der gewerblichen Insolvenzberatungsstellen gründet sich am 20.05.2005 
Am 20.05.2005 wird sich in Solingen bei der S.I.B. Solingen, Wilhelm Str. 7, 42697 Solingen um 13.00 Uhr der "Bundesverband der gewerblichen Insolvenzberatungsstellen" gründen (Kontakt). 
Ziele des Verbandes sollen u.a. die Förderung und Qualifizierung von gewerblichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen mit dem besonderen Ziel eine öffentliche Anerkennung und die Gleichstellung mit gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen zu erreichen und die Entwicklung von Qualitätskriterien und die Schaffung eines Qualitäts-Kontrollsystems dem sich die Mitglieder zu unterwerfen haben.
Laut der Initiatoren wurde die Gründung eines eigenen Verbandes notwendig, "da Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentrale und AG SB V bis heute keine Differenzierung vorgenommen haben zwischen seriöser gewerblicher Schuldner- und Insolvenzberatung und "Abzockerfirmen", bei denen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht." Um eine Mitgliedschaft solcher "Abzocker" zu vermeiden, soll eine Mitgliedschaft nur für nach § 305 InsO anerkannte Stellen oder Personen möglich sein, die die Anerkennungskriterien des Landes NRW erfüllen.

       

04.04.2005    Foren funktionieren wieder !
Dank der schnellen und bevorzugten Bedienung durch unseren Provider und Sponsor, der UND-Online aus Umkirch, wurde der Datenbankcrash inzwischen behoben und die Foren funktionieren wieder in vollem Umfang!   Zu den Foren

       

04.04.2005    Forenprobleme
Die Datenbanken werden ab heute Mittag wieder zurückgespielt. UND-Online geht davon aus, dass noch im Laufe des heutigen Tages, spätestens jedoch morgen am Vormittag alle Daten wiederhergestellt sind und damit die Foren wieder funktionieren.

       

04.04.2005    Forenprobleme
Aufgrund eines Datenbank-Crashs funktionieren unsere Foren weiterhin nicht. Derzeit versucht unser Support das Problem zu beheben, es kann jedoch noch eine Weile dauern, bis die Foren wieder funktionieren. Gegen Mittag hoffen wir auf eine weitere Prognose, wann die Foren wieder laufen.

       

03.04.2005    Aufgrund technischer Probleme funktionieren momentan unsere Foren nicht. Wir bemühen uns, den Fehler zu beheben und bitten solange um Verständnis.

       

30.03.2005    Für eine Offensive der wirtschaftlichen Bildung und Beratung:   Schuldnerberatung nach den beiden Armuts- und Reichtumsberichten der Bundesregierung 
Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird in einer gegenüber dem Ersten Bericht völlig veränderten sozialen Landschaft vorgelegt. Bildungsarmut und wirtschaftliche Armut breiten sich aus. Gemessen am Ernst der Lage reicht eine punktuelle Gegenwehr - etwa auf den Feldern der Bildung, des Arbeitsmarkts und der Kindertagesbetreuung - nicht aus. Von der Bundesregierung wird ein neuer Anlauf zu einem breit vernetzten Bündnis der Armutsprävention und Armutsbekämpfung erwartet. Kernbestandteil dieses Bündnisses könnte eine Offensive der wirtschaftlichen Bildung und Beratung sein, wie sie die Autoren Frank Bertsch (Dipl. Volkswirt, Publizist, ehemals als Ministerialrat im BMFSFJ für Schuldnerberatungsfragen zuständig, Königswinter) und Werner Just (SKM Köln,Mitglied im Ständigen Auschuss der AG SV) in einem Beitrag für den "Nachrichtendienst für den Deutschen Verein (NDV)" in der Ausgabe 02/2005 vorschlagen.
Den gesamten Artikel findet man hier:  Für eine Offensive der wirtschaftlichen Bildung und Beratung

       

22.03.2005    Umfrage Girokonto für jedermann: Zwischenauswertung
Am 16.03.2005 fand im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "Girokonto für jedermann" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) legte dort eine Zwischenauswertung der laufenden Umfrage zu diesem Thema vor. Folgende Ergebnisse zeichnen sich wiederum ab:
1. Etwa hälftig wurde die Einrichtung von Guthabenkonten verweigert oder bestehende Guthabenkonten gekündigt. Nur in ca. 5% der Fälle war dies durch die ZKA-Empfehlungen gedeckt.
2. In keinem der dokumentierten Fälle wurde auf das Bestehen einer Ombudsstelle hingewiesen.
3. Die Weigerung, Girokonten einzurichten, wird in aller Regel nicht oder nur völlig unzureichend begründet ("SCHUFA-Eintragung"). Bei Rückfragen oder Intervention von Beratungsstellen werden dann aber fernmündlich oder im persönlichen Gespräch Sätze geäußert wie "Wir möchten mit solchen Kunden nichts zu tun haben" oder "Wir nehmen keine Sozialleistungsempfänger"
4.  Bestehende Konten werden nach wie vor vorwiegend wegen Kontenpfändungen gekündigt. Vermehrt ist auch festzustellen, dass trotz Pfändungsschutzbeschlusses des Vollstreckungsgerichtes ( § 850 k ZPO) gekündigt wird. 5. Nach wie vor werden Guthabenkonten wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gekündigt. Vermehrt wird gemeldet, dass einzelne Kreditinstitute jeden vermeintlichen Grund zur Kündigung heranziehen.
Downloadmöglichkeiten:  Umfragebogen  und Liste der Ombudsstellen der Banken und   Musterbrief Beschwerde bei der Ombudsstelle

       

22.03.2005    Aktionswoche Schuldnerberatung 2005: Website eröffnet
Auf der Website der-mensch-hinter-den-schulden.de hat die Vorbereitungsgruppe zur Aktionswoche 2005 Matetrialien, den Interviewleitfaden, Plakate, Logos für die Aktionswoche Schuldnerberatung vom 13. bis 17.06.2005 veröffentlicht.
Das Forum ruft nochmals alle Betroffenen auf, ihre Geschichte an die Redaktion zu mailen und so zu der geplanten Dokumentation beizutragen (Anonymität garantiert)  Meine Geschichte

       

15.03.2005    Girokonto für jedermann: Beschwerdeformular auf ZKA-Seite
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat auf seiner Homepage eine Rubrik zum Thema "Girokonto für jedermann" eingerichtet. Neben Hinweisen zur ZKA-Empfehlung und den Adressen der Kundenbeschwerdestellen wird auch einBeschwerdeformular zum Herunterladen angeboten.

       

13.03.2005    Neues zur Verbraucherinsolvenzreform
Auf dem 2. Insolvenzrechtstag vom 10.-11.3.05 in Berlin wurde deutlich, dass die derzeitge Diskussion zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts vor allem aufgrund von Kosteneinsparungen geführt wird. So sprach die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypriss von der Aufhebung der Insolvenzkostenstundung (vollständige Rede )
Später führte Prof. Dr. Heinz Vallender aus, dass Schuldner mit nicht pfändbaren Einkommen sich mit 8,50 EUR monatlich, bzw. 100 EUR im Jahr an den Verfahrenskosten beteiligen sollten. Unterschiedliche Aufassung über den derzeitigen Stand der Diskussion gibt es hinsichtlich der Laufzeit. Während Zypriss bei diesen masselosen Verfahren von einer 8 jährigen Verjährungsphase sprach, beschrieb Vallender den aktuellen Stand mit einem 6-jährigen Entschuldungsverfahren, in dem auch für den Schuldner Vollstreckungschutz gewährt werden soll. Zukünftig könnte bei den masselosen Verfahren der Treuhänder wegfallen. Dies hat zum Kopfschütteln bei den Insolvenzverwaltern geführt, hat doch Zypriss noch im letzten Jahr an gleicher Stelle gefordert, die Verwalter sollen sich gerade auch den Verbraucherinsolvenzen zuwenden.
Bis im Mai zur Justizministerkonferenz sollen die Ideen konkretisiert werden. Zwar ist der derzeitige Referentenentwurf noch nicht vom Tisch, eine Reform der Insolvenzordnung zum Sommer - wie ursprünglich geplant - scheint nicht mehr wahrscheinlich.

       

10.03.2005    Verbraucherschutzministerien Künast greift Banken an
"Über drei Millionen Privathaushalte sind in Deutschland verschuldet. Mit ihrer massiven Kreditwerbung tragen die Banken mit zur Überschuldung der Privathaushalte bei", sagte Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft heute in Berlin. Dem Kunden werde suggeriert, dass sich viele Wünsche problemlos über Kredite sofort und unkompliziert erfüllen lassen. Dabei weiche die tatsächliche Kostenbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher von dem vermeintlich günstigen Werbeangebot der Banken häufig erheblich ab, so Künast. Sie habe daher die Kreditvergabepraxis in Deutschland untersuchen lassen. Das Gutachten "Verantwortungsvolle Kreditvergabe" wurde von Dr. Dieter Korczak vom Institut für Grundlagen- und Programmforschung erstellt und heute übergeben.
"Jetzt liegen Orientierungswerte für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe vor", sagte Künast. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse der Untersuchung in die laufende Überarbeitung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einfließen. Die Aufnahme des Prinzips der 'verantwortungsvollen Kreditvergabe´ ist mir dabei besonders wichtig."
Dr. Korczak arbeitete Orientierungswerte für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe heraus:Kreditaufnahmen bis zu 15 % des Haushaltsnettoeinkommens seien in der Regel als risikoarm, zwischen 15 und 30 % als risikoreich und über 30% als hochriskant einzustufen. 
"Mit den Ergebnissen des Gutachtens erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Hilfe, die persönliche Finanzplanung verantwortungsvoll zu gestalten. Dies ist angesichts von ca. drei Millionen überschuldeter Haushalte ein wichtiger Beitrag zur Schuldenprävention", sagte Künast.   Gutachten verantwortungsvolle Kreditvergabe

       

09.03.2005    Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2005 festgesetzt
Im Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr. 14 vom 08.03.2005 wurde die "Bekanntmachung zu § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005)" vom 25.02.2005 veröffentlicht.
Demnach steigen die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2005 um 5,93%. Der neue Eckpfändungsatz nach $ 850c Abs. 1 Satz 1 erhöht scih von 930,00 EUR auf 985,15 EUR.  Die neue Pfändungstabelle

       

09.03.2005    FKH GBR zu Rückzahlungen verurteilt
Gegen die Klägerin bestand eine Ursprungsforderung von 20,84 €, wohl von einem ausländischen Gewinnspielversender. Nach Einschaltung von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei wurde die Forderung schließlich mit dem Betrag von 333,26 € tituliert. Die Klägerin hatte im Laufe der Zeit insgesamt 510,- € bezahlt, die Beklagte rühmte sich einer Restforderung von 152,01 €. Mit Ihrer Klage machte die Klägerin Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe von 160,- € geltend.
Das Amtsgericht gab der Klage in vollem Umfang statt und stellte die Unwirksamkeit des abgegebenen Schuldanerkenntnisses fest. Es führte hierzu aus: „dass die Beklagten einen über EUR 20,84 erworbene Hauptforderung durch nicht nachvollziehbare Gebühren auf einen Betrag von EUR 662,01 „in die Höhe treiben“, verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 I BGB.“ Von besonderem Interesse dürfte auch der Hinweis des Gerichtes sein, es könne dahin stehen, ob der Klägerin ein Anspruch aus § 826 BGB zur Durchbrechung der Rechtskraft des rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides (!) zustehe, da ein solcher in der vorliegenden Klage nicht geltend gemacht sei. Entsprechende Klagen scheinen nach diesem „Wink mit dem Zaunpfahl“ nicht ohne Erfolgsaussicht.  Urteil des AG Speyer vom 22.02.2005, Aktenzeichen: 31 C 456/04

       

03.03.2005    Der Mensch hinter den Schulden
Der ein oder andere hat es vielleicht schon hier im Newsticker gelesen: Die Aktionswoche Schuldnerberatung 2005 steht unter dem Motto:Der Mensch hinter den Schulden 
Die Woche soll mit größeren und kleineren Aktionen bundesweit aufzeigen, dass hinter den rund 3 Millionen Haushalten in Deutschland, die nach der neuesten Statistik als überschuldet gelten, konkrete Menschen stehen.
U.a. sollen mit Betroffenen Gespräche über ihre Erfahrungen, Einstellungen und Gefühle im Zusammenhang mit ihrer aktuellen Lebenssituation zu führen. Individuelle Beispiele sollen so deutlich machen, wer der "Mensch hinter den Schulden" ist - nämlich jemand "wie du und ich". Schulden sollen ein "Gesicht" bekommen und die Problematik, was in die Schulden führt, aber auch, wie es dann weitergeht, soll so für Außenstehende besser erfahrbar gemacht werden. Die Geschichten sollen gesammelt und zu einer Dokumentation zusammengefaßt werden.
Auch das Forum möchte für die geplante Gesamtdokumentation etwas beitragen und ruft deshalb alle Betroffenen im Forum auf, uns ihre Geschichte aufzuschreiben und uns zuzumailenAnonymität wird natürlich garantiert!Um das Aufschreiben etwas zu erleichtern, gibt es einen Leitfaden mit einigen Kriterien, an denen man sich orientieren kann.
Vielen Dank schon jetzt allen, die den Mut haben, ihre Geschichte aufzuschreiben und uns zukommen zu lassen!

       

02.03.2005    AG SBV-Umfrage zum Thema: Aktuelle Situation bei der Umsetzung von „Hartz IV“ im Arbeitsfeld Schuldnerberatung
In einem Schreiben zu dieser Aktion führt die AG SBV aus: "Im vergangenen Jahr wurde viel darüber spekuliert, wie sich die Sozialrechtsreform auf die Schuldnerberatung auswirken könnte. Es gab eine Reihe von Handlungsempfehlungen mit denen sich Verbände, Landesarbeitsgemeinschaften usw. positioniert haben. Nun hat die Umsetzung begonnen und wir müssen diesen Prozess - ggf. mit politischen Interventionen oder mit Neupositionierungen - begleiten. Dazu benötigen wir Informationen über die konkreten Veränderungen vor Ort. Hat es überhaupt schon Veränderungen im Arbeitsfeld Schuldnerberatung gegeben und wenn ja, in welche Richtung?"
Die AG SBV bittet um Beantwortung des  Fragebogens und um Rückgabe bis 31.03.2005 an Marius Stark

       

01.03.2005    Interviewleitfaden zur Aktionswoche Schuldnerberatung 2004 erschienen 
Die diesjährige Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom 13. - 17. Juni 2005 steht unter dem Motto "Der Mensch hinter den Schulden". Das Vorbereitungsteam für die Aktionwoche hat u.a. de Idee entwickelt, mit einer möglichst großen Zahl von Betroffenen Gespräche über ihre Erfahrungen, Einstellungen und Gefühle im Zusammenhang mit ihrer aktuellen Lebenssituation zu führen. Individuelle Beispiele sollen so deutlich machen, wer der "Mensch hinter den Schulden" ist - nämlich jemand "wie du und ich". Schulden sollen so ein "Gesicht" bekommen und die Problematik, was in die Schulden führt, aber auch, wie es dann weitergeht, soll so für Außenstehende besser erfahrbar gemacht werden. Es soll eine Gesamtdokumentation entstehen, die möglichst alle Interviews umfassen soll und die in geeigneter Form, bspw. als PDF-Dokument, vervielfältigt werden soll. Besonders treffende Beiträge sollen ausgewählt werden, um sie für die geplante Pressekonferenz während der Aktionswoche zu nutzen.
Um diese Interviews besser struktieren zu können, wurde ein  Leitfaden (PDF-Datei) emtwickelt, um möglichst viele Elemente "aufzuspüren".Weitere Hinweise sowie die Adresse für die Einsendung sind auf dem Leitfaden zu finden. Das Vorbereitungsteam dankt schon im voraus allen Teilnehmenden sehr herzlich für die Mitarbeit!        

16.02.2005    Was wird aus der InsO? Erste Tendenzen in Sicht
Auf dem Hintergrund der Initiative des bayerischen Staatsministeriums der Justiz zu "Überlegungen zu einer Reform der Verbraucherentschuldung" haben sich in einer Klausurtagung des Justizministeriums kürzlich Experten aus dem Bereich der Justiz, der Bankenverbände, der Wissenschaft und der Schuldnerberatung getroffen. Diskussionsgrundlage der Tagung war ein Papier des Bundesjutizministeriums"Alternative Formen der Restschuldbefreiung". Zielsetzung dieser neuen Überlegungen ist u.a., das Insolvenzverfahren nur dann zu eröffnen, wenn neben den Verfahrenskosten wenigstens 10 Prozent der Gläubigerforderungen beglichen werden können. Die Wohlverhaltensphase soll auf vier Jahre begrenzt werden. Für alle anderen Schuldner/innen sollen nach einer achtjährigen "Verjährungsfrist" die Schulden erlassen werden.

       

31.01.2005    Umfrageaktion zum Girokonto für jedermann: Musterschreiben für Beschwerden bei den Ombudsstellen
Bei der diesjährigen Umfrageaktion der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) wird diesmal ein Schwerpunkt darauf gesetzt, zu dokumentieren, wie die Ombudsstellen der verschiedenen Bankenverbände mit Beschwerden hinsichtlich Kontoverweigerung und -kündigung umgehen. Die AG SBV hat jetzt ein standarisiertes Musterschreiben entwickelt, das man hier   downloaden kann.
Weiter ruft die AG SBV dazu auf, ausgefüllte Fragebögen immer zeitnah an Thomas Zipf, Stadt Darmstadt, Schuldnerberatung, Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt (Fax: 06151 - 13 37 81) zu schicken.

       

19.01.2005    Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union wird erleichtert
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Verordnung über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz) beschlossen.
„Künftig werden sehr viele Entscheidungen deutscher Gerichte in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden können. Beispielsweise kann sich ein Gläubiger ein Versäumnisurteil als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen. Damit kann er etwa in Spanien unmittelbar in dortiges Schuldnervermögen vollstrecken, ohne das bislang erforderliche zeit- und kostenaufwändige Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen zu müssen. ...,“ erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die neue EG-Vollstreckungstitel-Verordnung wird ab dem 21. Oktober 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Dänemark) gelten. Die Verordnung erfasst vorerst nur Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind. Sie werden auf Antrag des Gläubigers in dem Staat, in dem er seinen Titel erlangt hat, auf einem vereinheitlichten Formblatt als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt. Der notwendige Schuldnerschutz wird ebenfalls in diesem Staat und nicht wie bisher im Vollstreckungsstaat geleistet.
Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Ausführungsbestimmungen für die neue EG-Verordnung. Geregelt wird insbesondere das Verfahren zur Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel und die Vollstreckung von Europäischen Vollstreckungstiteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Inland. Als Europäische Vollstreckungstitel kommen neben den bereits erwähnten Versäumnisurteilen insbesondere auch Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnisurteile sowie Prozessvergleiche in Frage. Darüber hinaus erfasst die Verordnung auch die praktisch bedeutsamen Urkunden der Notare und Jugendämter.

       

18.01.2005    Aller guten Dinge sind 3: Erneute Umfrageaktion der AG SBV in Sachen Girokonto
Erneut ruft die AG SBV auf, Problemfälle bei der Einrichtung und Weiterführung von Girokonten fürüberschuldetete Personen zu erfassen und zu dokumentieren. Zwei vorangegangene Umfragen hatten zum Ergebnis geführt, dass hier nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Trotz der Einrichtung von Ombudsstellen, die die Einhaltung der Selbstverpflichtung der Banken, jedermann ein Konto zu ermöglichen, kommt der Bericht der Bundesregierung zu der Feststellung, dass die Situation nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst ist,aber dass eine gesetzliche Regelung jedoch derzeit für (noch) nicht notwendig angesehen werde.
Sollte die Schuldnerberatung erneut eine hohe Zahl von Fällen dokumentieren können -bei der letzten Aktion aus dem jahr 2003/2004 wurden 2.000 Fälle dokumentiert - , besteht die berechtigte Aussicht - so die politischen Signale – dass es zu einer gesetzlichen Lösung kommt. Es sind aber nicht nur Fälle zu erfassen. Vielmehr müssen auch die  Ombudsstellen angerufen und deren Entscheidungen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dokumentiert werden. "Sollte es uns nicht gelingen", so Marius Stark, Sprecher der AG SBV, "eine hohe Anzahl an Fällen zu dokumentieren, müssen wir uns eingestehen, dass wir entweder das Ausmaß der Problematik überschätzen oder nicht in der Lage sind, dieses zu dokumentieren. Zudem würden die bisherigen Erfolge der vergangenen Umfragen, die immerhin schon zu einer deutlichen Reaktion des Bundestages geführt haben, leichtfertig verspielt. Zumindest wird dann das Thema über einen erheblichen Zeitraum "tot" sein."  Den Umfragebogen kann man hier downloaden

       

10.01.2005    Erste bundesweite Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzgesetz
Endlich schuldenfrei! Dieser Herzenswunsch erfüllte sich jetzt nach vielen Jahren für eine Essener Bürgerin. Als erster Antragstellerin bundesweit erteilte ihr das Essener Insolvenzgericht nach erfolgreichem Durchlaufen der sogenannten "Wohlverhaltensperiode" die endgültige Restschuldbefreiung.
Bis zuletzt hatte die 41jährige Angestellte gebangt, ob auch alles gut gehen würde. Aber nachdem sie die letzte Rechnung an ihren Treuhänder beglichen und der Gläubiger keinen Widerspruch gegen die Restschuldbefreiung eingelegt hatte ist es nun endlich amtlich: als "redliche Schuldnerin" ist sie nach fast 6 Jahren Wohlverhalten von ihren Schulden befreit worden.
Hierzu erklärt Hartmut Laebe, Gründungsmitglied und Vorsitzender des Verein Schuldnerhilfe Essen(VSE): "Diese bundesweit erste Restschuldbefreiung ist aus Sicht des VSE ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der Verbraucher gegenüber den Banken. Seit Mitte der 80er Jahre war es eine zentrale Forderung aller deutschen Schuldnerberatungsstellen die Rechte der Schuldner durch ein Verbraucherinsolvenzgesetz zu stärken. Die jahrelangen Verhandlungen mit dem Gesetzgeber, das zeigt sich an diesem bundesweit ersten Fall, haben sich gelohnt."
Nach Ansicht von Wolfgang Huber, Leiter der Schuldnerhilfe, zeigt der Fall, dass das Gesetz tatsächlich funktioniert. "Der Gläubiger hatte einen Vergleich seinerzeit abgelehnt. Im Insolvenzverfahren hat er nun überhaupt keine Zahlungen erhalten und steht somit deutlich schlechter da. Wir hoffen, dass Gläubiger unsere Vorschläge zukünftig genauer prüfen."
Um über 25% stieg nach Auskunft der Creditreform die Zahl der Privatinsolvenzen 2004 gegenüber dem Vorjahr. Die deutliche Zunahme macht sich auch in der Arbeit des Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE)bemerkbar: 2.316 Haushalte wurden dort im vergangenem Jahr zu Schuldenproblemen beraten (+3%), davon über 900 im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung. In 149 Fällen wurde ein außergerichtlicher Einigungsversuch nach der Insolvenzordnung unternommen (+15%). In 115 Fällen haben Gläubiger diese Einigungsversuche abgelehnt, so dass das Insolvenzgericht eingeschaltet werden musste.
Bei der Durchführung des komplizierten gerichtlichen Insolvenzverfahrens sind die Berater des VSE den Antragstellern behilflich. Der Erfolg kann sich sehen lassen: 97 mal wurde Betroffenen vom Insolvenzgericht die vorläufige Restschuldbefreiung erteilt, 250 mal seit Einführung des Insolvenzgesetzes insgesamt. Sie müssen nun noch die 6-jährige Wohlverhaltenszeit erfolgreich bestehen, dann können sie wie Heike F. stolz sagen: "Ich hab's geschafft. Ich bin schuldenfrei!"

       

10.01.2005    Erste bundesweite Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzgesetz
Endlich schuldenfrei! Dieser Herzenswunsch erfüllte sich jetzt nach vielen Jahren für eine Essener Bürgerin. Als erster Antragstellerin bundesweit erteilte ihr das Essener Insolvenzgericht nach erfolgreichem Durchlaufen der sogenannten "Wohlverhaltensperiode" die endgültige Restschuldbefreiung.
Bis zuletzt hatte die 41jährige Angestellte gebangt, ob auch alles gut gehen würde. Aber nachdem sie die letzte Rechnung an ihren Treuhänder beglichen und der Gläubiger keinen Widerspruch gegen die Restschuldbefreiung eingelegt hatte ist es nun endlich amtlich: als "redliche Schuldnerin" ist sie nach fast 6 Jahren Wohlverhalten von ihren Schulden befreit worden.
Hierzu erklärt Hartmut Laebe, Gründungsmitglied und Vorsitzender des Verein Schuldnerhilfe Essen(VSE): "Diese bundesweit erste Restschuldbefreiung ist aus Sicht des VSE ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der Verbraucher gegenüber den Banken. Seit Mitte der 80er Jahre war es eine zentrale Forderung aller deutschen Schuldnerberatungsstellen die Rechte der Schuldner durch ein Verbraucherinsolvenzgesetz zu stärken. Die jahrelangen Verhandlungen mit dem Gesetzgeber, das zeigt sich an diesem bundesweit ersten Fall, haben sich gelohnt."
Nach Ansicht von Wolfgang Huber, Leiter der Schuldnerhilfe, zeigt der Fall, dass das Gesetz tatsächlich funktioniert. "Der Gläubiger hatte einen Vergleich seinerzeit abgelehnt. Im Insolvenzverfahren hat er nun überhaupt keine Zahlungen erhalten und steht somit deutlich schlechter da. Wir hoffen, dass Gläubiger unsere Vorschläge zukünftig genauer prüfen."
Um über 25% stieg nach Auskunft der Creditreform die Zahl der Privatinsolvenzen 2004 gegenüber dem Vorjahr. Die deutliche Zunahme macht sich auch in der Arbeit des Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE)bemerkbar: 2.316 Haushalte wurden dort im vergangenem Jahr zu Schuldenproblemen beraten (+3%), davon über 900 im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung. In 149 Fällen wurde ein außergerichtlicher Einigungsversuch nach der Insolvenzordnung unternommen (+15%). In 115 Fällen haben Gläubiger diese Einigungsversuche abgelehnt, so dass das Insolvenzgericht eingeschaltet werden musste.
Bei der Durchführung des komplizierten gerichtlichen Insolvenzverfahrens sind die Berater des VSE den Antragstellern behilflich. Der Erfolg kann sich sehen lassen: 97 mal wurde Betroffenen vom Insolvenzgericht die vorläufige Restschuldbefreiung erteilt, 250 mal seit Einführung des Insolvenzgesetzes insgesamt. Sie müssen nun noch die 6-jährige Wohlverhaltenszeit erfolgreich bestehen, dann können sie wie Heike F. stolz sagen: "Ich hab's geschafft. Ich bin schuldenfrei!"