Es gibt konkrete Planungen, das Verbraucherinsolvenzrecht zu ändern. Zukünftig soll es keine Stundung der Verfahrenskosten mehr geben. Nur wer in der Lage ist, die Kosten vorab aus eigener Kraft aufzubringen, soll in den Genuss eines regulären Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung gelangen. Alle anderen Schuldner bliebe nur der Weg über ein "Treuhänderloses Entschuldungsverfahren", das 8 Jahre dauert und in dem die Zwangsvollstreckung für jeden einzelnen Gläubiger möglich wäre. Grund für diese Pläne sind die angeblich hohen Kosten, die die Länder für die Stundungen dauerhaft aufbringen müssen. Zwar gibt es dafür weder Zahlen, Statisiken oder Erhebungen. Dennoch befürchten die Länder , dass sie wegen zu vieler masseloser Vefahren langfristig auf diesen Kosten sitzen bleiben. Wir wollen mit der Umfrage erfahren, ob solche Befürchtungen tendenziell richtig sind oder nicht. Unsere Frage lautet:
sind bei mir pfändbare Beträge entstanden, so dass daraus gestundete Kosten getilgt werden, ist mein Einkommen pfändungsfrei und es werden deshalb keine Kosten getilgt zahle ich freiwillig trotz unpfändbaren Einkommens Beträge an den Treuhänder, damit nach Abschluss des Verfahrens der Kostenrest nicht zu hoch ist
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Beginn der Umfrage: 02.11.2005
Heute ist der: 17.05.2012
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