Pfändungsschutzkonto
Zum 1. Juli 2010 trat eine Kontopfändungsnovelle mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) in Kraft. Schutz vor Pfändungen bietet seit diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch ein Girokonto, das auf Antrag des Schuldners bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt wurde. Inzwischen liegen eine Vielzahl von Materialien und Arbeitshilfen bereit, die wir hier in einer Übersicht zusammengefasst haben.
Informationen zum P-Konto
- Unsere FAQ's zum P-Konto (Stand:01.07.2015)
- FAQ's zum P-Konto der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Grundzüge und Funktionsweise des Pfändungsschutzkontos (von Bernd Jaquemoth und Dieter Zimmermann)
- Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutzkonto für Schuldner/innen (gemeinsames Papier der AG SBV und des ZKA), aktualisierte Fassung Juli 2011
Stand: Juli 2012
Musterbescheinigungen und Anträge
- Musterbescheinigung zur Beantragung eines erhöhten Freibetrages (§ 850k Abs. 5 ZPO) gültig ab 01.07.2013
- Ausfüllhinweise für die Musterbescheinigung
- Musterbescheinigung als Excel-Datei gültig ab 01.07.2013
- Bescheinigung zum P-Konto mit Vergleichsberechnung des pfändbaren Betrags (Stefan Freeman) überarbeitete Fassung vom 29.12.2011