Restschuldversicherung

29.06.2012

Die Restschuldversicherung wird meist mit der Darlehensgewährung gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abgeschlossen. In der Regel bezieht sie sich auf den Todesfall des Schuldners. Die bestehende Restschuld wird durch die Versicherung abgedeckt. Häufig verteuert die Restschuldversicherung den Kredit unnötig. Fragen Sie bei einer Kreditanfrage auch um ein Angebot ohne Restschuldversicherung.