Einkommens-Freibeträge 2012/2013 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe

30.01.2013

Die 2. PKH-Bekanntmachung 2012 des Bundesministeriums der Justiz wurde am 29.11.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2012, 2462). Offensichtlich wurde erst im Herbst 2012 in Berlin bekannt, dass seit April 2012 in München ein höherer Sozialhilfe-Regelsatz zur Auszahlung kommt. Da sich die Einkommens-Freibeträge gemäß § 115 Abs. 1 ZPO nach dem bundesweit höchsten Regelsatz ausrichten, mussten die neuen Freibeträge - erstmals rückwirkend - geändert werden. Mit Wirkung vom 01.01.2013 hat der Stadtrat von München die Regelsätze erneut angehoben, so dass recht kurzfristig eine weitere Anpassung erforderlich wurde. Die PKH-Bekanntmachung 2013 des Bundesministeriums der Justiz vom 09.01.2013 wurde am 23.01.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2013, 81. Somit gelten seit dem 01.01.2013 neue - höhere Einkommens-Freibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Freibeträge und einen Berechnungsbogen finden Sie hier