Weitere Stellungnahmen zum Regierungsentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz

17.09.2012

Neben dem vzbv haben sich auch der Leiter der ZSB Stuttgart und Mitglied des AK Inso der AG SBV, Wolfgang Schrankenmüller,der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und der Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) zum Regierungsentwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens geäußert.
Schrankenmüller kritisert im Infodienst Schuldnerberatung, dass der Regierungsentwurf Verschlechterungen für arme Schuldner bringe, den außergerichtlichen Einigungsversuch nicht wie angekündigt stärke, sondern im Gegenteil durch die Abschaffung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens schwäche. Zusammenfassend hofft er "dass der Rechtsausschuss [des Bundestages] die Verschlimmbesserungen des Entwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Sinne der überschuldeten Menschen und der Schuldnerberatung korrigiert."
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt vorbehaltlich einer weiteren ausdrücklichen Stellungnahme mit, dass er es begrüßt, dass im Regierungsentwurf zahlreiche Änderungsvorschläge aus der Praxis, so bspw. die Möglichkeit der Vorlage eines Insolvenzplans nach §§ 217 ff. InsO jetzt auch in der Verbraucherinsolvenz, berücksichtigt wurden. Die komplette Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens einschl. der Zustimmungsersetzung sieht der DAV nach seinen bisherigen Besprechungen aber kritisch. Denn das gerichtliche Planverfahren nach §§ 217ff. InsO ist gerade für einfach gelagerte Verbraucherverfahren zu aufwändig. Es ist daher zu befürchten, dass durch die Streichung eine einfache und kostengünstige Vergleichsmöglichkeit verloren geht, die gerade von den anerkannten Schuldnerberatungsstellen gut und anerkennenswert genutzt wurde.
Der Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) erklärt, dass er eine kürzere Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren generell ablehne. Würde der Gesetzentwurf zur Halbierung der Wohlverhaltensperiode so in Kraft treten, könnte die Zahl der Verbraucherinsolvenzen noch einmal um bis zu 20 Prozent steigen, wird befürchtet. Die Aussicht auf eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode sei insbesondere für unredliche Verbraucher ein falsches Signal zum Schuldenmachen, da sie sich schneller ihrer Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten. Stellungnahme Wolfgang Schrankenmüller