Stellungnahme des AK InsO zur Reform der Verbraucherinsolvenz rechtzeitig vor Hearing erschienen

08.04.2008

Noch rechtzeitig vor der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, den 09.02.2008 hat der AK Inso der AG SBV Stellung zur geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz bezogen. Der vorliegende Gesetzesentwurf will für mittellose Schuldner ein schlankes, kostengünstiges und allseits akzeptiertes Entschuldungsverfahren einführen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, bedarf es aus der Sicht der AG SBV aber noch der Sicherung einer qualifizierten und persönlichen Beratung mittelloser Schuldner, des Verzichts auf den obligatorischen Einsatz des vorläufigen Treuhänders, der Aufrechterhaltung der Stundung für masselose Fälle, mindestens für Schuldner, deren Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt und des Zugangs ehemals Selbstständiger zum Verbraucherinsolvenzverfahren.
Nachdem zunächst befürchtet wurde, daß die Schuldnerberatung bei dem Hearing nicht vertreten ist, lässt die Liste der geladenen Sachverständigen erkennen, dass die Belange der Schuldnerberatung dort zur Sprache kommen. Mit Hans-Peter Ehlen vom Fachzentrum Schuldenberatung Bremen kommt ein kompetenter und erfahrener Vertreter aus der Praxis der Schuldnerberatung zu Wort. Prof. Dr. Hugo Grote kennt aufgrund seiner vielfältigen Kontakte die Interessen der Schuldnerberatung, und die Herren Gerhard Pape und Heinz Vallender sind die Anliegen der Schuldnerberatung auch nicht fremd. 
So darf man auf die Ergebnisse des Hearings gespannt sein und noch mehr auf das, was der Rechtsausschuss danach an Änderungen am Regierungsentwurf vornimmt.  Stellungnahme des AK InsO