Neues von der InsO-Reform und dem Pfändungsschutzkonto

19.02.2009

Aus gut informierten Kreisen aus Politik und Bundesjustizministerium ist zu erfahren, dass es in dieser Legislaturperiode keine Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mehr geben wird. Die Bedenken und Einwände aus den verschiedenen Bereichen (nicht zuletzt auch aus der Schuldnerberatung) konnten im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht überwunden werden, so dass in der neuen Legislaturperiode vielleicht ein neuer Anlauf genommen wird.
Im Bereich des Kontenpfändungsschutzes hingegen tut sich nach langem Stillstand etwas Hier kann nach dem jetzigen Stand davon ausgegangen werden, dass noch bis zum Ende dieser Sitzungsperiode des Deutschen Bundestages eine Novellierung beschlossen und damit der Weg frei gemacht wird für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto).