Keine Obliegenheitsverletzung bei Mitteilung von Eheschließung ohne weitere Angaben zu eigenen Einkommen des Ehepartners
12.11.2009
Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, "verheimlicht" keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 249/08