Schuldner muss sich im Restschuldbefreiungsverfahren um angemessene Vollzeittätigkeit bemühen

18.02.2010

Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen. BGH, Beschluss vom 14.01.2010, IX ZB 242/06