Monitoring zum Start des P-Kontos

02.06.2010

Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber. Dennoch bleibt festzuhalten:
- Verbraucher/innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto. Lediglich bestehende Konten können auf ein P-Konto umgestellt werden.
- Auch besteht das Risiko, dass das P-Konto mit zusätzlichen Kontoführungsgebühren belastet wird.
Der AK "Girokonto und Zwangsvollstreckung" der AG SBV möchte gerne konkrete Aussagen machen können, wie die Realität aussieht. Er bittet deshalb alle Schuldnerberatungsstellen, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des P-Kontos vor Ort, auf einem Erfassungsbogen festzuhalten und jeweils zum Jahresende 2010 und zum 1. Juli 2011 an die angegebene Adresse zurückzuschicken. Erfassungsbogen zum P-Konto