Neues von der Bundesjustizministerin zur Inso-Änderung

24.04.2011

Auf dem Symposium des Instituts der Wirtschaftsprüfer am 22.02.2011 in Berlin hat sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsdauer auf drei Jahre geäußert: "Eine bloße Abkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung auf drei Jahre wäre ein gravierender Eingriff in das Eigentumsrecht der Gläubiger. Ich denke, dass die Halbierung der Restschuldbefreiungsdauer an gewisse Vorleistungen des Schuldners geknüpft werden sollte. So könnte zum Beispiel nur derjenige Schuldner eine vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten, der nach drei Jahren eine bestimmte Mindestbefriedigungsquote erfüllt hat. Hierdurch würden den Schuldnern gleichzeitig Anreize gesetzt, sich zügig um eine Schuldentilgung zu bemühen. Ich denke, das ist ein guter Ansatz, aber die damit verbundenen Fragen sind noch nicht ausdiskutiert." Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberg