Leutheusser-Schnarrenberger konkretisiert Reformpläne zur Verbraucherinsolvenz

07.04.2011

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute auf dem Achten Insolvenzrechtstag in Berlin ihre Vorstellungen zur Reform der Verbraucherinsolven weiter konkretisiert, allerdings noch immer keinen Zeitplan für die anstehenden Reformen genannt.
Die Halbierung der Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre wird es nicht zum Nulltarif geben. "Es muss gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger ist", erläuterte die Bundesjustizministerin. "Mein Vorschlag ist, eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden", führte Leutheusser-Schnarrenberger aus. Zu denken sei an eine Quote von etwa einem Viertel. Erfüllt der Schuldner nicht diese Voraussetzungen, soll es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
Auch einige weitere Neuerungen sollen eingeführt werden. So soll beispielsweise die Erwerbsobliegenheit nicht nur in der Wohlverhaltensperiode gelten, sondern schon ab der Eröffnung des Verfahrens greifen. Weiter so Leuttheuer-Schnarrenberger: "Die Restschuldbefreiung soll zukünftig versagt werden können, wenn der Schuldner die wirtschaftlichen Interessen oder das Vermögen eines späteren Insolvenzgläubigers beeinträchtigt. Darüber hinaus soll die missbräuchliche Wiederholung von Restschuldbefreiungsanträgen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Durch Schuldner, die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzen, werden die Gerichte in erheblicher und unzumutbarer Weise belastet. Die vom Bundesgerichtshof bereits im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung herausgebildete Sperrfrist von drei Jahren sollte zur gesetzlichen Regelung erhoben werden." Ein weiterer Punkt wird die Frage sein, wie Neuerwerb von Vermögen nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu bewerten ist (z.B. Erbschaften und Steuerrückzahlungen).
Einen Zeitplan, wann diese sog. zweite Stufe der Insolvenzreform, beginnen könnte oder wann es konkrete Gesetzesentwürfe geben wird, nannte die Bundesjustizministerin allerdings auch heute noch nicht. Ursprünglich war das Frühjahr 2011 ins Auge gefasst worden. Rede von Bundesjustizministerin Sabine Leuttheuser-Schnarrenberger auf dem Achten Insolvenzrechtstag in Berlin