Deutscher Privatinsolvenzstag nimmt Antrag zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nicht zur Entschließung an

08.11.2011

Wie Kollege Klaus Helke berichtet, hat der 2. Deutsche Privatinsolvenztag (DPIT) am 4.11.2011 in München eine Entschließungsthese zur Verfahrensverkürzung bei Gleichbehandlung der Schuldner aus dem Kreis der Schuldnerberatung aufgrund einer Initiative eines Vertreters des Bundes Deutscher Inkassounternehmen im Plenum nicht zur Abstimmung gebracht. Diese Linie wurde bereits in der Aussprache von einer Bankenvertreterin angedeutet, als sie den zukünftigen Wegfall des Abtretungsprivilegs § 114 InsO mit dem weiterhin faktischen Bestand der sechsjährigen Verfahrenszeit verband. In der Debatte um die Vorschläge des BMJ wurde sowohl aus dem Podium als auch aus dem Plenum für eine bedingungslose Verfahrensverkürzung geworben. Deutlich wurde im Verlauf der Debatte aber auch, dass die Meinungslinien nicht eindeutig waren. So bekam die Position pro Verfahrensverkürzung auch Unterstützung aus der Treuhänderschaft.
Im Vordergrund der weiteren Bewertungen der Reformvorschläge standen u.a. berufsständische Interessen aus der Richterschaft. Insbesondere die anwesenden Insolvenzrichter protestiertengegen die geplante vollständige Verlagerung der IK-Verfahren auf die Rechtspflegerschaft. Eine Entschließungsthese hierzu wurde aus Verfahrensgründen allerdings ebenfalls nicht mehr zur Abstimmung gestellt, nachdem diesmal aus dem Plenum Widerspruch gegen "Überraschungsthesen" laut wurden.