Pfändungsschutzkonto: Tipps der Verbraucherzentrale zum Jahreswechsel 2011/2012

08.11.2011

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Tipps zum geänderten Kontofändungsschutz zum anstehenden Jahreswechsel veröffentlicht. Denn: Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel jeder Pfändungsschutz futsch. "Der Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld wird künftig nur noch auf dem P-Konto gewährt. Schuldner müssen schnell selbst aktiv werden, wenn sie Unpfändbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleis-tungen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen wollen", rät die Verbraucherzentrale NRW Kontoinhabern dringend, die Umstellung nicht zu verpassen: "Bis spätestens 27. Dezember muss das P-Konto beantragt sein, damit das Existenzminimum auch im Januar 2012 gesichert ist. Tipps der Verbraucherzentrale zum Pfändungsschutzkonto ab 2012