Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt Anklage gegen Olaf Tank

20.12.2011

Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt hat diese Anklage gegen den Rechtsanwalt Olaf Tank wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010. Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird. Gegen Olaf Tank liegen laut "Osnabrücker Zeitung (OZ)" bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt und Osnabrück tausende Anzeigen wegen wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, und Nötigung vor. Olaf tank soll nach Berichten der OZ der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich per ABo-Abzocke im Internet an arglosen Internetnutzern bereichert. Immerhin: Der Gesetzgeber hat das Problem endlich erkannt. Das Bundesjustizministerium legte jetzt einen Gesetzentwurf vor, in dem eine sogenannte Button-Lösung vorgeschlagen wird. Verbraucher sollen per Mausklick ausdrücklich bestätigen, dass sie die Abo-Gebühren akzeptieren. Nebenbei: Das Nummernschild des hochgetunten Mercedes von Tank ziert übrigens der Spruch: "Verbrechen lohnt sich doch!" Ob er dieses Nummernschild nun bald abschrauben sollte?