Bundesregierung will Recht auf ein Girokonto gesetzlich regeln

21.12.2011

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, soll die Bundesregierung in ihrem gestern im Kabinett beschlossenen "6. Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA)" von 1995 zum dem Schluss gekommen sein, nun endlich einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jedermann einzuführen. Auch nach 16 Jahren sei die Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen noch nicht zufriedenstellend umgesetzt worden.
Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht davon aus, dass die Europäische Kommission im Sommer 2012 nach Überprüfung der Wirksamkeit einer EU-Empfehlung einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird und will sich in diese Regulierungsinitiative aktiv einbringen. "Endlich hat auch die Bundesregierung erkannt, dass es eine gesetzliche Regelung braucht. Sie muss sich in der EU dafür einsetzen, dass diese nun schnellstmöglich auf den Weg kommt", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Der vzbv fordert darüber hinaus das Bundesjustizministerium auf, unzulässige Extrakosten und Einschränkungen des Leistungsumfanges bei Pfändungsschutzkonten (P-Konto) gesetzlich zu unterbinden. Aktuelle Gerichtsverfahren des vzbv dokumentieren, dass viele Kreditinstitute zu hohe Kontoführungsentgelte verlangen und bestehende Kontofunktionen in unzulässiger Weise einschränken. Die Bundesregierung will dagegen Probleme bei der Einführung des Pfändungsschutzkontos erst im Sommer 2013 untersuchen. "Es gibt keinen Grund so lange zu warten. Das Problem ist bekannt und muss jetzt abgestellt werden", erklärt Billen.