Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz

19.03.2012

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt in einer Stellungnahme vom 15.03.2012 das Änderungsvorhaben einer Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und einer Stärkung der Gläubigerrechte. Insbesondere unterstützt der DAV die Beibehaltung der Verfahrenseröffnung sowie der Stundung der Verfahrenskosten in den Verfahren der natürlichen Personen, die bei dem letzten Änderungsvorhaben noch aufgegeben werden sollten (BT-Drks. 16/7416).
Grundsätzlich wird auch eine Verkürzung der Verfahrenslaufzeit im Hinblick auf den europäischen Kontext begrüßt. Allerdings äußert sich der DAV skeptisch zur Verknüpfung dieser Verkürzung mit einer zu erbringenden Quote. Er schlägt vor, das Verfahren generell auf fünf Jahre zu verkürzen, ohne das der Schuldner eine Mindestquote erbringen müsste. Bei Deckung der Verfahrenskosten wird eine Verkürzung auf vier Jahre vorgeschlagen. Stellungnahme des DAV zur Änderung der Verbraucherinsolvenz