Stellungnahme des Diakonie Bundesverbandes zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz

19.03.2012

Der Diakonie Bundesverband begrüßt in seiner Stellungnahme vom 16.03.2012 "das Regelungsziel, redlichen Schuldnern einen beschleunigten Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Insofern halten wir grundsätzlich auch eine frühzeitige Restschuldbefreiung und den damit einhergehenden Beginn einer zweiten Chance für einen sinnvollen Anreiz zu besonderen Anstrengungen. Allerdings muss ein solches Anreizsystem Ziele setzen, die sich realistischer Weise mit eigenen Anstrengungen erreichen lassen. Vorgaben, die sich aller Voraussicht nach nicht oder nur bei Inkaufnahme weiterer Darlehen erfüllen lassen, verfehlen ihr Ziel." Die Diakonie schlägt deshalb vor, die Verfahrensdauer grundsätzlich auf vier Jahre zu begrenzen, "anstatt auf Kosten der Steuerzahler unfruchtbare Verfahren aufrecht zu erhalten und in diesem Rahmen nicht erreichbare und in ihren Wirkungen durchaus problematische Anreize zu schaffen." Stellungnahme des Diakonie Bundesverbandes zur Änderung der Verbraucherinsolvenz