Rede von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger anläßlich des Deutschen Insolvenztags

23.03.2012

Die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat - guter Tradition entsprechend - anlässlich der Eröffnung des Neunten Deutschen Insolvenzrechtstags der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein am 22. März 2012 in Berlin über die rechtspolitischen Aktivitäten des Bundesministeriums der Justiz auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gesprochen. Zur aktuellen Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens sagte die Ministerin allerdings wenig und auch nichts Neues. Dass das Bundesministerium der Justiz mit dem seit Januar 2012 vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen die "zweite Stufe des Reformvorhabens gezündet" hat, könnte man vor dem Hintergrund der langen Vorlaufzeit, eher mal als eine Spätzündung bezeichnen. Die Bundesjustizministerin bekundete noch einmal die Absicht des Vorhabens, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens zu verkürzen. Sie betonte die Einführung eines Anreizsystems für die Schuldner, denn für die Restschuldbefreiung drei Jahre nach Insolvenzeröffnung soll als Voraussetzung eine Befriedigungsquote von mindestens 25 Prozent gelten. Immerhin stellte die Ministerin dazu fest, dass in der öffentlichen Diskussion "mit durchaus nachvollziehbaren Gründen für eine geringere Mindestbefriedigungsquote" geworben wird und dass auch zwischen den Ressorts insoweit noch Klärungsbedarf besteht. Die Argumente will das BMJ sorgfältig prüfen.

Rede der Ministerin