Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Pfändung

02.07.2012

Nach Einführung des Basistarifs ist der pfändungsfreie Betrag für Leistungen zur Krankenversicherung auch für Privatversicherte auf den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.