Girokonto für jedermann

27.06.2012

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos. Wegen der Bedeutung des Girokontos im Wirtschaftsleben haben sich die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Bankenverbände 1995 jedoch selbst verpflichtet, grundsätzlich jedermann die Einrichtung eines Girokontos zu ermöglichen. Das Girokonto für jedermann soll die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglichen. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen.
Die Praxis allerdings zeigt, dass die Umsetzung dieser Selbstverpflichtung in sehr vielen Fällen nicht funktioniert, so dass die Verände der Schuldnerberatung inzwischen die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Einrichtung eines Girokontos für jedermann fordern.  Mehr zum Thema Girokonto für jedermann