Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins bei der Schuldnerberatung

16.02.2013

Leider können die meisten Schuldnerberatungsstellen Ratsuchenden keinen zeitnahen Termin für ein Erstberatungsgespräch anbieten. Aufgrund der hohen Nachfrage lassen sich oft wochen- oder gar monatelange Wartezeiten nicht vermeiden.

Dennoch können und sollten Sie die Wartezeit nutzen, den Ersttermin so vorzubereiten, dass ein rascher und zielgerichteter Einstieg in die Schuldnerberatung möglich ist.

Vorbereitung der Forderungsunterlagen

Für die Vorbereitung des Erstgesprächs ist es hilfreich, wenn die Forderungsunterlagen schon sortiert sind und eine Forderungsübersicht erstellt wurde.
Benötigt werden immer folgende Unterlagen:

  • Forderungsgrundlage (z.B. Darlehensvertrag, Rechnung, Kaufvertrag)
  • Urkunden von Sicherungsrechten (Lohnabtretung, Sicherungsabtretungen, freiwillige Verpfändungen)
  • aktuelle Forderungsaufstellungen und -abrechnungen
  • Mahn- und Kündigungsschreiben, aber nicht die zahlreichen Zahlungsaufforderungen und "Drohbriefe", die Inkassounternehmen regelmäßig routinemäßig und edv-gestützt an Schuldner verschicken. Diese übergeben sie der Rundablage unter ihrem Schreibtisch oder bewahren sie in einem Extra-Aktenordner auf!
  • Titel der Forderung (Vollstreckungsbescheid, Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis)
  • Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungsprotokolle des Gerichtsvollziehers, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Vermögensauskunft)
  • evtl. Zahlungsnachweise (Kopien von Überweisungen, Kontoauszüge, Quittungen usw.).

Sortieren Sie die o.g. Unterlagen in einem Aktenordner für jede Forderung getrennt in zeitlicher Reihenfolge: Oben das aktuellste Schreiben, dann absteigend die älteren Unterlagen.

Aktualisierung der Unterlagen

Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen, die oben genannt werden, vorliegen oder Sie sich nicht sicher sind, ob sie vielleicht noch andere Gläubiger haben, können Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen. Doch bevor Sie starten, berücksichtigen Sie bitte den Hinweis am Ende dieses Abschnittes. Denn wie sagte noch der alte Römer: Cave canem oder hüte Dich vor dem Hunde, besonders, wenn Du ihn aus dem Schlaf gerissen hast.

  • Anforderung einer Forderungsaufstellung und Kopien fehlender Unterlagen (siehe Musterschreiben)
  • Abschrift des Vermögensverzeichnisses (Eidesstattliche Versicherung) beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht, am Besten durch persönliche Vorsprache)
  • Kopie der Mahnakte bzw. das sog. Namensverzeichnis beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) erbitten. Das Vollstreckungsgericht zeigt sich hier kooperationsbereit, wenn man auf die bevorstehende Schuldnerberatung hinweist.
  • Selbstauskünfte einholen: Die Adressen von SCHUFA und Co finden Sie in unserer Zusammenstellung der Auskunfteien


Beachten Sie: Durch die Anforderung einer Auskunft wecken Sie evtl. "schlafende Hunde", d.h. Gläubiger von denen Sie lange nichts mehr gehört haben. Sie sollten Forderungsaufstellungen nur dann einholen, wenn Sie fest entschlossen sind, Ihre Schuldenprobleme anzupacken und gemeinsam mit der Schuldnerberatung nach Beginn der Beratung zeitnah Lösungen zu erarbeiten. Die Gläubiger erwarten nämlich einen zeitnahen Vorschlag, wenn solche Unterlagen angefordert werden. Sollten sie in dieser Erwartungshaltung nicht bestätigt werden, müssen Sie mit weiteren Maßnahmen des/der Gläubiger rechnen (Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) !

Einnahmen und Ausgaben erfassen

Die genaue Einnahme- und Ausgabesituation zu kennen und zu gestalten, ist ein sehr wichtiger Teil der Schuldnerberatung. Bitte füllen Sie unsere Einnahme- und Ausgabenübersicht oder die Ihnen durch die jeweiligen Schuldnerberatungsstelle zur Verfügung gestellte Übersicht so vollständig wie möglich aus. Hier sollen alle Einnahmen des Haushalts vollständig aufgeführt werden. Das beschleunigt den Beratungsprozess erheblich.
Bei den festen Ausgaben vergessen Sie bitte nicht viertel-, halb- oder jährliche Zahlungen ( z.B. GEZ, KFZ-Steuer, Versicherungen) und rechnen Sie sie in monatliche Beträge um.
Bei den Ausgaben, die sich monatlich ändern können (z.B. Telefon), rechnen Sie den Durchschnitt aus den letzten 3-6 Monaten.
Falls Sie nicht wissen, wie viel Sie momentan für Ernährung, Körperpflege, Genussmittel usw. monatlich ausgeben, wäre es sinnvoll, ab sofort ein Haushaltsbuch zu führen oder konsequent Kassenzettel und Quittungen zu sammeln.
Sicher ist es auch sinnvoll, einmal darüber nachzudenken, ob bestimmte Ausgaben sinnvoll sind oder evtl. überflüssig. In der Praxis zeigt sich z.B. immer wieder, das Ratsuchende oft heillos falsch- oder überversichert sind. Auch das eigene Konsumverhalten sollten Sie bei dieser Gelegenheit einmal dem Prüfstand stellen!

Allgemeine Tipps und Hinweise

Falls Sie ernsthaft mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle eine Schuldenregulierung in Angriff nehmen wollen, sollten Sie auch folgende Tipps und Hinweise bis zum Ersttermin zu beherzigen. Sie erleichtern damit den Einstieg in eine gezielte Beratung:

  • keine Zahlungsversprechungen gegenüber Gläubigern machen: Bitte auf den bevorstehenden Ersttermin hinweisen,
  • keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingehen (Kredite, Bestellungen usw.), auch keine Umschuldungen vorzunehmen,
  • keine Formulare bei Hausbesuchen von Inkassounternehmen o.ä. unterschreiben,
  • keine Nachnahmebriefe einlösen und keine Nachnahmekosten anerkennen,
  • kein Schuldanerkenntnis, das mit einer Abtretung verbunden ist, unterschreiben,
  • sich nicht durch Gläubigerdrohungen unter Druck setzen lassen (Ankündigung von Haft),
  • Vorsicht bei Selbstauskunftsbögen, sie gehen oft über den "Offenbarungseid" hinaus.