Bundesrat billigt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

21.09.2013

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz zielt auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen. Vorgeschrieben sind künftig klare Informationen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, worauf die Forderung beruht und wie sich die Kosten zusammensetzen. Auch gelten für Inkassounternehmen zukünftig schärfere Aufsichtsregelungen mit hohen Bußgeldern oder sogar Verbot der Inkassotätigkeit. 

Weiter werden zum Beispiel der Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung verbessert durch strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

>>> Parlamentsmaterialien zum "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"