Kündigungsschutz bei Genossenschaftswohnungen nach der Inso-Reform

04.09.2013

Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der ARGE Verbraucherinsolvenz des Deutschen Anwaltsvereins, setzt sich in seinem neuen Newsletter, der inzwischen eine weite Verbreitung gefunden hat, ausführlich mit dem Kündigungsschutz bei genossenschaftlichen Wohnungen auseinander.

Er führt dain aus: "Die Anwendung der Änderungen des Genossenschaftsgesetzes ist zur Zeit unklar. Grote/Pape  vertreten die Ansicht, dass die Änderungen nur in den ab dem 19.7.13 beantragten Insolvenzverfahren gelten (Grote/Pape ZInsO 2013, 1433, 1434; Grote InsbürO 2013, 295). Dies trifft meiner Ansicht nach nicht zu. Grote/Pape berücksichtigen nicht, dass es sich bei dem „Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ um ein sogenanntes Artikel- oder Mantelgesetz handelt, das gleichzeitig mehrere Gesetze ändert. So enthält Art.1 Neuregelungen zur Insolvenzordnung, deren Inkrafttreten in Art. 6 geregelt ist. Art. 6 ändert hierfür das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO), das sich von seinem Regelungszweck her nur auf die Insolvenzordnung bezieht. In Art. 8 wird des weiteren das Genossenschaftsgesetz geändert. Diese Änderungen treten nach Art. 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine Anwendung des Art. 6 auf Art. 8 ergibt sich aus dem Gesetz nicht.