Entlastung für Beitragsschuldner beschlossen

05.07.2013

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt. Es kann dem Bundespräsidenten nun zur Ausfertigung vorgelegt werden. Das Gesetz tritt am ersten des auf die Verkündigung im Bundesgesetzblatt folgenden Monat in Kraft.

Das Gesetz soll Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Es senkt daher für Versicherte in der GKV die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent im Monat. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen. Auch einen Erlass der bisher aufgelaufenen Säumniszuschläge und Beitragsschulden sieht das Gesetz vor (§ 256a).

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung