Reform der Verbraucherinsolvenz: Übersicht über die Neuerungen und Änderungen

05.07.2013

Im neu erschienen Infodienst Schuldnerberatung hat Wolfgang Schrankenmüller (ZSB Stuttgart), Mitglied des AK InsO der AGSBV, eine ausführliche Übersicht der Neuerungen und Änderungen durch das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" veröffentlicht.

Dieses Gesetz, das am 16.05.2013 vom Bundestag verabschiedet wurde, reformiert die Verbraucherinsolvenz. Im Mittelpunkt steht dabei die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre bei Erfüllung einer Mindestquote von 35%. Aber auch zahlreiche weitere Änderungen, die teilweise beträchtliche Konsequenzen haben könnten, sind in diesem Gesetz enthalten. Das Gesetz tritt in den wesentlichen Inhalten zum 01.07.2014 in Kraft und wurde bisher noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.