Materialien zur Reform der Verbraucherinsolvenz

10.06.2013

Die sogenannte zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform, die Reform der Verbraucherinsolvenz, wurde Mitte Mai vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat hat auf seiner jüngsten Sitzung trotz Bedenken darauf verzichtet, Einspruch gegen das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" - wie das Reformgesetz offiziell heißt - einzulegen und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten dürfte nur noch eine reine Formsache sein.
Damit werden in rund einem Jahr eine Reihe von Änderungen eintreten, auf die sich die betroffenen Schuldner und auch die Schuldnerberatung frühzeitig einstellen sollten.

Im folgenden geben wir einen Überblick über verschiedene Materialien, die bereits jetzt veröffentlicht wurden und die es beiden Seiten ermöglichen, sich einen umfassenden Überblick über die zukünftig geltenden Regelungen zu verschaffen.

Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen, hat in einer Übersicht die Änderungen der Verbraucherinsolvenzordnung übersichtlich zusammengestellt. Betroffene und SchuldnerberaterInnen können sich so einen ersten umfassenden Überblick über die Eckpunkte der Reform verschaffen.

>>> Eckpunkte der InsO-Reform

Alexander Elbers (Der PARITÄTische NRW, Fachberatung Schuldnerberatung, Dortmund) hat eine Synopse zur Insoreform erstellt, die die alte und neue Version der Insolvenzordnung gegenüberstellt. Sie wurde auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg veröffentlicht.

>>> Synopse Insolvenzordnung 2013 und 2014

Einen ausführlichen "Orientierungstext" der zukünftig geltenden Insolvenzordnung, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet sind (Stand 17.05.2013), haben Alexa Graeber und Dr. Thorsten Graeber, Vorsitzender des Deutschen Privatinsolvenztags e.V., erarbeitet und auf ihrer Homepage veröffentlicht.

>>> Orientierungstext Insolvenzordnung 2014