Bundesrat billigt Verkürzung des Insolvenzverfahrens

07.06.2013

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat heute keinen Einspruch gegen das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" eingelegt.

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch seine Befürchtung deutlich, dass es aufgrund der hohen Mindestbefriedigungsquote von 35 Prozent der Forderungen die gesteckten Ziele verfehlen wird.

Das Gesetzgebungsverfahren ist damit bis auf die aus Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen. Das Gesetz wird in seinen wesentlichen Teilen am 01.07.2014 in Kraft treten. Sofort nach Verkündigung treten lediglich die neuen Vergütungregelungen für den Insolvenzverwalter und die Änderung des Genossenschaftsgesetzes in Kraft.

Bis zum 30.06.2018 muss die Bundesregierung dem Bundestag berichten, in wie vielen Fällen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte und über die im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erzielten Quoten.