Bundestag verabschiedet Inso-Reform (Update: Plenarprotokoll)

17.05.2013

Wie erwartet, hat der Deutsche Bundestag am späten gestrigen Abend mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Inso-Reform in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung verabschiedet.
Auf Antrag der Fraktionen fand keine Debatte mehr statt, die Reden wurden lediglich zu Protokoll gegeben. Das Plenarprotokoll ist inzwischen auf der Bundestagsseite veröffentlicht worden (Seite 194f. und Seite 366ff. des pdf-Dokuments).

Das verabschiedete Gesetz (offizielle Fassung) wurde inzwischen dem Bundesrat zugeleitet. In der 910. Sitzung des Bundesrates am 07.06.2013 wird es als Tagesordnungspunkt 22 behandelt. Da es sich lediglich um ein "Einspruchsgesetz" handelt, kann der Bundestag einen theoretisch möglichen Einspruch der rot-grünen Bundesratsmehrheit mit seiner schwarz-gelben Bundestagsmehrheit überstimmen. Damit würde sich die Verkündung des Gesetzes zwar verzögern, aber letztendlich nicht verhindern lassen.

Damit tritt nach fast zehnjährigen Bemühungen zum 01.07.2014 die erste etwas umfassendere Reform der Verbraucherinsolvenz seit 2001 in Kraft. Ob die Veränderungen in der Praxis Wirkung zeigen, insbesondere die Halbierung der Verfahrensdauer bei Erfüllung einer 35%-igen Mindestquote, soll bis zum 30.Juni 2018 evaluiert werden. Dies zeigt schon, dass der Gesetzgeber ein gewisses Unwohlsein mit der hohen Mindestquote hat, die sehenden Auges gegen jeden Expertenrat eingeführt wurde. Eine Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches, wie sie noch der Referentenentwurf vom Januar 2012 vorsah und wie ihn auch BÜNDNIS 90/Die Grünen im Gesetzgebungsverfahren (siehe Beschlussempfehlung ab Seite 33) und selbst die Gläubigerseite gemeinsam mit der Schuldnerberatung (Stichwort Stephan-Kommission) vorgeschlagen hatten, wurde hingegen sang- und klanglos verworfen.  Stattdessen werden überschuldete Menschen auch zukünftig mit Hilfe und Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens mit hohem Aufwand jährlich einige Zehntausend sinnlose, weil von vorne herein aussichtslose, außergerichtliche "Einigungsversuche" unternehmen müssen. Immerhin wurde die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes wieder zurückgenommen. Dieser spielt in der Praxis jedoch lediglich eine untergeordnetere Rolle.
Der Steuerzahler kann sich also nur wundern, mit welchem Gesetzgebungsaufwand letztendlich in Wirklichkeit nur ein ziemlich praxisfernes "Reförmchen" beschlossen wurde, damit der im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP vereinbarten Halbierung der Verfahrensdauer Genüge getan wurde. Die ursprüngliche von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  vorgegebenen Gesetzesziele eines schnelleren "Fresh-Starts" für eine Vielzahl von Schuldnern und eine Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches wurden jedoch trotzdem verfehlt.