EU-Kommission legt Gesetzesvorschlag für Basiskonto vor

10.05.2013

Die EU-Kommissare Tonio Borg (Verbraucherkommissar) und Michael Barnier (Binnenmarktkommissar) stellten am 08.05.2013 in Brüssel ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, mit dem die Rechte der Bankkunden in Europa gestärkt und der Wettbewerb um kundenfreundliche Finanzdienstleistungen verstärkt werden soll. Unter anderem sieht der Vorschlag vor, dass jeder Bürger in der EU ein Recht auf Zugang zu einem Girokonto erhält.

Mindestens ein Finanzdienstleister pro EU-Staat soll den Plänen zufolge in Zukunft ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen anbieten - also Lastschriften, Überweisungen oder auch Online-Zahlungen.

Einmal im Jahr sollen die Banken ihren Kunden zudem eine Übersicht geben über die angefallenen Gebühren. Auf Wunsch sollten die Geldhäuser eine Liste mit gängigen Fachbegriffen liefern. Damit Verbraucher Banken besser vergleichen können, müssten die Geldhäuser einheitliche Gebührenübersichten erstellen. Unabhängige Vergleichswebsites sollen den Überblick erleichtern.

Den Bankwechsel will die EU-Kommission schnell und schmerzlos machen. Innerhalb von 15 Tagen soll der Kontoumzug möglich sein, zwischen Banken in verschiedenen EU-Ländern innerhalb von 30 Tagen.

Ob die vorgelegten Vorschläge umgesetzt werden können, hängt jetzt vom EU-Parlament und den EU-Staaten ab, die dem Vorschlag zustimmen müssen. Die Bundesregierung hatte mehrfach erklärt, die EU-Pläne für ein Basiskonto zu unterstützen. Auch jetzt befürwortete Ilse Aigner, Bundesverbraucherministerin, den Gesetzesvorstoß. Die Banken- und Sparkassenverbände hingegen lehnen die Initiative in einer Stellungnahme entschieden ab. Viele Vorschläge widersprächen Verbraucherinteressen oder griffen Regelungen auf, die auf nationaler Ebene bereits existieren.