Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Reform der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe

19.03.2013

Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld einer Anhörung des Rechtsauschusses zum Entwurf des Gesetzes hervorging.
Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten. Näheres dazu in einer Mitteilung des Bundestages vom 18.03.2013.