Geld zurück für das P-Konto?

22.01.2013

Insgesamt 46 Banken und Sparkassen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen erhöhter Gebühren für das P-Konto abgemahnt hatte, hatte der vzbv im Dezember aufgefordert, allen Kunden die zu Unrecht eingenommenen Entgelte unverzüglich zu erstatten. Acht Kreditinstitute teilten mit, sie hätten die Entgelte bereits erstattet. Weitere 23 Geldinstitute gaben an, die Gebühren noch erstatten zu wollen oder die Rückzahlung zumindest zu prüfen – teilweise erst dann, wenn die Kunden einen entsprechenden Antrag stellen.
Zehn Institute lehnten es ab, gegenüber dem vzbv zu bestätigen, dass die beanstandeten Entgelte den Verbrauchern zurückgezahlt werden. Weitere fünf Banken äußerten sich überhaupt nicht zur Aufforderung des vz. Hintergrund sind die beiden Entscheidungen des BGH aus dem November 2012, nachdem Klauseln, die ein zusätzliches Entgelt für das Führen eines P-Kontos vorsehen, unwirksam sind. 
Verbraucher, die aufgrund unwirksamer Klauseln Zahlungen für die Umwandlung in ein P-Konto geleistet haben, sollten sich an ihre Bank wenden und das Geld zurückfordern. Einen Musterbrief halten die Verbraucherzentralen bereit. Lehnen Banken die Rückerstattung ab, sollten das die betroffenen Kunden den Verbraucherzentralen vor Ort melden. Sie können prüfen, ob sich die Kreditinstitute an die höchstrichterliche Rechtsprechung halten.