Düsseldorfer Tabelle 2013: Selbstbehaltsbeträge werden angehoben - Unterhaltsbeträge bleiben auf gleichem Niveau

05.12.2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die neue "Düsseldorfer Tabelle", die ab dem 01.01.2013 gültig sein wird, veröffentlicht. Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch nicht die Unterhaltsbeträge.
Der sogenannte Selbstbehalt für erwerbsfähige Unterhaltspflichtige steigt um 50 € auf 1.000 Euro an. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro (bislang 770 Euro). Die Anpassung erfasst somit die Erhöhung der SGB-II-Regelsätze. Düsseldorfer Tabelle 2013