Keine Kostenstundung bei formularmäßiger Genehmigung von Lastschriften kurz vor Insolvenzantragsstellung

06.02.2008

Genehmigt der Schuldner kurz vor Antragstellung auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens formularmäßig generell noch nicht genehmigte Lastschriften gegenüber seiner Bank, widerspricht dies seiner "Kapitalerhaltungspflicht" und kann zur Ablehnung seines Verfahrenskosten-Stundungsantrages wegen prognostischen Vorliegens des RSB-Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO führen. AG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2007, 68c IK 910/07 (nicht rechtskräftig), ZVI 1/2007, 35