Aufrechnung von zuvielgezahlten Rentenversicherungsleistungen auch im Insolvenzverfahren möglich

19.03.2008

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Privatinsolvenz nicht gehindert, unpfändbare Rentenzahlbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorangegangenen Überzahlungen aufzurechnen. Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.02.2008, S 26 R 320/06