Inkassos dürfen nicht mit Gewalt drohen

15.05.2008

Inkassounternehmen dürfen nicht mit Sprüchen wie "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen." drohen. Das entschied jetzt das Landgericht Köln in einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 18.03.2008(Aktenzeichen: 33 O 390/06). Gleichzeitig verbot das Gericht einer Firma, Inkasso-Dienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. In verschiedenen Fernsehsendern wurden die stämmigen Mitarbeiter eines in Deutschland aktiven Inkassodienstes zu wahren „Popstars“ hochgejubelt. Grimmige Gestalten mit Tatoos, kugelsicheren Westen und schwarzer Arbeitskleidung sollten zahlungsunwillige Schuldnern davon überzeugen, doch ihre überfälligen Rechnungen zu begleichen. 
Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sei "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen", heißt es in der Urteilsbegründung."Der Forderungseinzug darf aber nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis betrieben werden - diese liegt nicht vor", sagte der Sprecher zu dem Urteil.