Neues AGInsO in Rheinland-Pfalz beschlossen

19.12.2008

Der rheinland-pfälzische Landtag hat ein neues Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) beschlossen, das nach Angaben des Schuldnerfachberatungszentrums der Johannes-Guttenberg-Universität Mainz (SFZ) bereits in Kraft getreten ist.
Wesentliche Neuerung des Gesetzes ist, dass die Beratungsleistungen anerkannter Stellen in jedem Fall unentgeltlich erbracht werden müssen und keine Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich betrieben werden dürfen. "Wir wollen damit überschuldete Menschen vor den schwarzen Schafen der Branche schützen, die ihre Notlage ausnutzen und sie häufig noch tiefer in die Schuldenfalle treiben", erläuterte Sozialministerin Malu Dreyer anläßlich der Einbringung des Gesetzes in den Landtag.
Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung Rheinland-Pfalz