Beratungshilfe

22.06.2012

Beratungshilfe können finanziell schlecht gestellte Personen in außergerichtlichen rechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Über die Gewährung der Beratungshilfe entscheidet auf Antrag der zuständige Rechtspfleger im Amtsgericht. Mit dem dort ausgestellten Berechtigungsschein kann man einen Rechtsanwalt seiner Wahl zur Beratung oder Vertretung aufsuchen. Dieser kann eine Gebühr von 10 EUR erheben, die aber erlassen werden kann. Rechtsgrundlage ist das Beratungshilfegesetz. Siehe auch FAQ-Beratung- und Prozesskostenhilfe