Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes

24.04.2009

Der Deutsche Bundestag hat gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet.
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. 
Eine wichtige Änderung gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung wurde hinsichtlich des Inkraftretens in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorgenommen: Die Änderungen treten erst ein Jahr nach Verkündigung in Kraft, damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Änderungen erst gegen Mitte 2010 in Kraft treten werden.