Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2009 nicht erhöht

05.05.2009

Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO werden zum 01.07.2009 nicht erhöht. Dies geht aus einem Schreiben vom 29.04.2009 des Bundesjusitzministeriums an einen Nutzer des Forums Schuldnerberatung hervor: "Das Jahressteuergesetz 2009, das der Bundestag am 28. November 2008 beschlossen hat, sieht eine Erhöhung des steuerrechtlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG zum Stichtag 1. Januar 2009 nicht vor. Die im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) vorgenommene Erhöhung des Grundfreibetrags von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten und wirkt sich deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus (trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009). Eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium der Justiz wird demnächst erfolgen."
Somit kann eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages frühestens zum 01.07.2011 erfolgen, da gem. § 850 c Abs. 2a ZPO eine Anpassung nur alle zwei Jahre stattfindet.