Amtlich: Pfändungsfreigrenzen bleiben bis 2011 unverändert

28.05.2009

In der heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. I vom 28.05.2009, S. 1141) veröffentlichten "Pfändungsfreigrenzenverordnung 2009" wurde amtlich bestätigt, was schon Anfang des Monats vom Bundesjustizministerium mitgeteilt wurde: "Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 01. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011 unverändert".