Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über Migliedsbeiträge der zu beratenden Schuldner finanzieren soll

16.07.2009

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Vereins auf Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren in zweiter Instanz abgewiesen. Das gewählte Finanzierungsmodell, das den Schuldnern über einen Zeitraum von sechs bis sieben Jahren einen monatlichen Beitrag in Höhe von 28,50 EUR abverlangt, steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das in erster Linie das Ziel verfolgt, dem überschuldeten Verbraucher einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. (Pressemitteilung des Gerichts) OVG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2009, 1 B 27.08