Aus für Jodel-Kredite aus der Schweiz

16.07.2009

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Schweizer Finanzdienstleister Fidium AG das bisherige Geschäft mit deutschen Kunden verboten. Der Richterspruch aus Leipzig stellt erstmals höchstrichterlich fest, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der bundesdeutschen Finanzaufsicht (BaFin) brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 2.09). 
"Das jetzt veröffentlichte Urteil nützt vor allem Kreditnehmer und Anleger aus Deutschland, die sich auf Kreditgeber oder Vermögensverwalter in der Schweiz eingelassen haben. Sie können ihr Geld jetzt mit höchstrichterlichem Flankenschutz zurückfordern, wenn ihr Schweizer Finanzdienstleister hierzulande ohne Erlaubnis auf Kundenfang war", erklärt Patrick J. Elixmann von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. 
Der Clou des Leipziger Urteils: Die Erlaubnispflicht gilt auch für solche ausländischen Finanzdienstleister, die in Deutschland keinen eigenen Standort unterhalten. "Auch auf einen Vertragsabschluss in Deutschland kommt es nicht an", erklärt Rechtsanwalt Elixmann, "es reicht, wenn die ausländischen Finanzdienstleister hierzulande den Vertragsabschluss vorbereiten, also zum Beispiel konkrete Beratungsgespräche führen oder Antragsunterlagen ausfüllen und prüfen."  Pressemitteilung der Kanzlei Göddecke