Verzicht auf Pflichterbteilanspruch während der Wohlverhaltensphase

13.08.2009

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.  BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 196/08