Verzicht auf Pflichterbteilanspruch während der Wohlverhaltensphase
13.08.2009
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 196/08