AG SBV beschäftigt sich mit P-Konto

19.10.2009

Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat sich in seiner Sitzung am 24. September 2009 mit den möglichen Auswirkungen der zum 1. Juli 2010 in Kraft tretenden Kontopfändungsnovelle und dem darin vorgesehenen sogenannten Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) beschäftigt. Im Rahmen der Gesetzesreform sind die anerkannten Insolvenzberatungsstellen (nach § 305 InsO) als bescheinigende Stellen benannt. Der Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV wurde gebeten, Vorschläge für eine Grundposition der Schuldnerberatung zur geforderten Bescheinigung zu erstellen. Darüber hinaus sollen Vorstellungen für eine Musterbescheinigung sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, in denen auch die Haftungsproblematik berücksichtigt werden soll.