Koalitionsvertrag zu schuldnerrelevanten Fragen

26.10.2009

Helga Springeneer vom Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hat den Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der FDP auf schuldnerrelevante Fragen hin durchgesehen.
Im neuen Koalitionsvertrag gibt es mit Blick auf das Verbraucherinsolvenzverfahren folgenden Prüfauftrag (siehe Seite 10, dort ab Zeile 488):"... Weiteren Regelungsbedarf werden wir prüfen. Das gilt namentlich für ... das Verbraucherinsolvenzverfahren. Hier muss auch weiterhin der Grundsatz der zweiten Chance gelten. Rechtsstaatliche Standards müssen gewahrt bleiben."
Bezogen auf Existenzgründer gibt es hingegen eine interessante Aussage (S. 17): "Wir wollen Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen. Dazu wird die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert."
Zum Gerichtsvollzieherwesen heißt es (S. 103): "Wir wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung steigern und Gläubigerrechte stärken. Dazu werden wir die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen."
Anders als es während der Koalitionsverhandlungen mal für einen Moment aussah, gibt es keine Aussage zur koordinierenden Zuständigkeit des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher) für den Bereich der Schuldnerberatung.  Koalitionsvertrag