Zur Versagung der Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren

30.10.2009

Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet.  BGH, Beschluss vom 17.09.2009, IX ZB 284/08