Zur Versagung der Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren
30.10.2009
Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet. BGH, Beschluss vom 17.09.2009, IX ZB 284/08