Internetversteigerungsverordnung in NRW verkündet

19.11.2009

Am 16.10.2009 ist die Verordnung zur Regelung der Versteigerung im Internet gemäß § 814 Abs. 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB vom 22.09.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW S. 508) verkündet worden. Sie wird gemäß ihrem § 9 am 01.01.2010 in Kraft treten.
Demnach können ab dem 01.01.2010 von Gerichtsvollziehern gepfändete Gegenstände auf der Plattform www.justiz-auktion.de versteigert werden. Hintergrund ist das am 05.08.2009 in Kraft getretene "Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung", dass den Ländern erlaubt, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.