Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Treuhändervergütung ohne Hinweis in der Zahlungsaufforderung

26.11.2009

Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat. Der erforderliche Hinweis des Treuhänders auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht durch einen späteren gerichtlichen Hinweis im Versagungsverfahren ersetzt werden. Der im Aufforderungsschreiben aufzunehmende Hinweis des Treuhänders auf die Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung ist ein zwingendes Formerfordernis, das der Treuhänder als Antragsvoraussetzung im Versagungsverfahren nachzuweisen hat. BGH, Beschluss vom 22.10.2010, IX ZB 43/07